8.2

Vernetzung, Aufbau von Kooperationen, Ansprechpartner, Elternarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

Kooperationen mit der Behindertenhilfe: Aus Gründen fehlender Kenntnisse über Behinderungen und die Belange von behinderten Menschen ist der Austausch mit Einrichtungen der Behindertenhilfe dringend zu empfehlen. Die Kooperation kann sich hierbei sowohl beziehen auf

  • einen Wissenstransfer und Informationsaustausch
  • die konkrete Unterstützung vor Ort (ggf. als Kooperationsbeziehung)

Hier sollten Kooperationsbeziehungen aufgebaut und intensiviert werden. Erstrebenswert ist hierbei auch eine Inklusion auf Teamebene (Mischteam aus Professionellen der Jugendarbeit, der Behindertenhilfe und Ehrenamtlichen). Zur Festigung der Kooperation sind ferner gemeinsame Fort- und Weiterbildungen denkbar.

Die Kooperation mit Diensten der Behindertenhilfe hat zudem einen wichtigen Nutzen bei der Elternarbeit, weil sie den Eltern Sicherheit vermittelt.

Kooperation mit der Schule: Ein zentraler Aspekt für den Zugang zu Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit spielen Freundschaften bzw. Peers. Diese werden insbesondere in der Schule geknüpft. Die Institution Schule stellt also den Treff- und Ausgangspunkt dar, wenn es um die Nachmittagsgestaltung von Kindern und Jugendlichen geht. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung entfällt der Zugang über nichtbehinderte Freunde bzw. Peers in sämtliche Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit, da Förderschulen in der Regel nicht im Sozialraum verankert sind und es daher schwer ist, Freundschaften im direkten Wohnumfeld außerhalb der Institution Schule zu pflegen (vgl. Voigts 2013, S. 20f.). Inklusion in der Schule in Form eines inklusiven Schulsystems oder die Umsetzung von inklusiven Projekten mit der Schulsozialarbeit ist daher von hoher Bedeutung.

Ansprechpartner*in zur Verfügung stellen: Für eine Erleichterung des Zugangs zu inklusiven Freizeitangeboten sollte eine verantwortliche Person installiert werden, welche die inklusive Angebote koordiniert und als Ansprechpartner, insbesondere für Eltern, fungiert. Sie übernimmt eine Art Vermittlerrolle zwischen der Einrichtung bzw. den dort tätigen Ehrenamtlichen und den Eltern bzw. den jeweiligen Assistenzkräften.

Elternarbeit mit Eltern von Kindern/Jugendlichen mit und ohne Behinderung: Zur Umsetzung inklusiver Angebote im Freizeitsektor ist die Elternarbeit unverzichtbar. Diese Elternarbeit umfasst jedoch sowohl die Arbeit mit den Eltern behinderter Kinder als auch mit den Eltern nichtbehinderter Kinder.

  • Ziel der Elternarbeit mit Eltern von behinderten Kindern ist zum einen der Informationsaustausch über die Belange ihrer Kinder (vor allem im Hinblick auf die Unterstützungsbedarfe, etwa mit einem vorgefertigten Fragebogen), zum anderen aber auch die Klärung von Ängsten und Bedenken (im Hinblick auf Versorgung und Betreuung ihrer Kinder). Zuletzt sollte den Eltern aber auch das Verhalten ihres Kindes während des Angebots zurückgemeldet werden. Insbesondere zur Elternarbeit ist eine Kooperation mit Trägern der Behindertenhilfe sinnvoll, da dies den Eltern auch Sicherheit vermittelt.
  • In der Kommunikation mit Eltern von nichtbehinderten Kindern geht es hingegen vor allem um die Aufklärung und Sensibilisierung für die Chancen inklusiver Angebote (Verbesserung der Sozialkompetenz, Toleranz usw.). Des Weiteren muss verdeutlicht werden, dass nichtbehinderte Kinder keinesfalls Nachteile durch die Teilnahme von behinderten Kindern haben.

Um eine adäquate Elternarbeit leisten zu können, ist sowohl die Öffentlichkeitsarbeit als auch spezielle Veranstaltungen und das Etablieren von Gremien denkbar:

  • Eine Plattform für den Austausch mit Eltern etablieren (ggf. gemeinsam mit VertreterInnen der Behindertenhilfe), etwa regelmäßige Foren, Elternabende usw..
  • Besuche der Eltern bei den Angeboten ermöglichen, Tag der offenen Tür, Schnuppertag usw.
  • Gemeinsame Veranstaltungen mit Anbietern der Behindertenhilfe

Öffentlichkeitsarbeit: Die Öffentlichkeitsarbeit dient nicht nur der Bewerbung von Angeboten, sondern gleichermaßen auch der Vermittlung von Professionalität und Sicherheit. Um Angebote zu bewerben sind entsprechende Informationen an potenzielle AdressatInnen bzw. deren Eltern wichtig. Dabei ist auch auf barrierefreie Sprache zu achten. Zur Vermittlung von Professionalität und Sicherheit sollte eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit verschiedener Einrichtungen erfolgen, am Besten in Kooperation mit Diensten der Behindertenhilfe. Öffentlichkeitsarbeit sollte erfolgen über:

  • Schulen (sowohl Regelschulen als auch Sonder- und Förderschulen)
  • Amtsblatt/Gemeindezeitungen
  • Internet
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Elternverbände

Insgesamt ist es empfehlenswert, wenn Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hierbei eine Art „Inklusionsoffensive“ starten und aktiv auf Schulen, Behindertenhilfeeinrichtungen und Eltern zugehen.

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Zusammenfassung: Handlungsempfehlungen und Praxishilfen zur Gestaltung inklusiver Aktivitäten und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
8.1 Organisatorische Rahmenbedingungen der Programmplanung und -gestaltung 8.2 Vernetzung, Aufbau von Kooperationen, Ansprechpartner, Elternarbeit und Öffentlichkeitsarbeit 8.3 Sicherung von Unterstützung, Assistenzpools, Unterstützerkreise 8.4 Inhaltliche Rahmenbedingungen der Programmplanung und -gestaltung 8.5 Programmdurchführung: Beobachtung und Steuerung der Gruppendynamik
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