Der Begriff „Inklusion“ ist von dem lateinischen Begriff „inclusio“ (als Verb: „includere“) abgeleitet. Wörtlich übersetzt bedeutet Inklusion „Einschließung“ oder „Enthaltensein“. In der soziologischen Systemtheorie hat der Begriff Inklusion ebenso wie der entgegengesetzte Begriff Exklusion eine zentrale Bedeutung. In allen Gesellschaften gibt es mehr oder weniger starre Zugangsregelungen zu verschiedenen gesellschaftlichen Subsystemen. Ein Beispiel wäre der Führerschein, der erworben werden muss, um an dem allgemeinen motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu können. Ein ähnliches Ein- bzw. Ausschlusskriterium ist die Staatsbürgerschaft, die über bestimmte Staatsbürgerrechte (z.B. das Wahlrecht) entscheidet. Inklusion bedeutet demnach das (vollständige) Einbezogensein einzelner Gesellschaftsmitglieder in soziale (Sub-)Systeme. Demnach steht an erster Stelle die Forderung nach einem Abbau von Barrieren.