1.3

Was bedeuten diese Forderungen nun für ein Gemeinwesen?

Zusammenfassend geht die Idee der Inklusion also Hand in Hand mit der Notwendigkeit der Öffnung eines Sozialraums für die Belange behinderter Menschen. Barrieren und Zugangsvoraussetzungen müssen abgebaut werden und die Wohnbevölkerung steht vor der Aufgabe, Menschen mit Behinderung „aufzunehmen“ und die Verantwortung nicht nur an Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe abzugeben. Inklusion ist somit ein Thema, das uns alle angeht. Damit sollte auch deutlich werden, dass Inklusion bzw. die Ermöglichung eines gemeindeintegrierten Wohnens und Lebens für Menschen mit Behinderung („Community Living“) nur durch die Initiierung von flexiblen und geeigneten Dienstleistungen („Community Opportunities“) gelingen kann. Diese „Community Opportunities“ müssen bedarfs- und bedürfnisorientiert ausgerichtet sein und sollten durch alle BürgerInnen in einem Gemeinwesen mitgetragen werden. Das heißt, es müssen Unterstützungsmöglichkeiten aufgebaut werden, die es ermöglichen, dass die Unterstützung dort erbracht wird, wo Menschen mit Behinderung leben, arbeiten und Freizeit verbringen. Unterstützung erfolgt also nicht mehr nur durch spezielle Dienstleistungen der Behindertenhilfe, sondern gleichermaßen auch durch AkteurInnen des allgemeinen Sozial- und Bildungssystems sowie durch informelle soziale Unterstützung im Gemeinwesen („Enabling Niches“), wie zum Beispiel Ehrenamtliche, Nachbarschaftshilfe oder kirchliche Akteur*innen. Das (sonder-) pädagogische Know-how bleibt allerdings bei der Verwirklichung von Inklusion unverzichtbar, weshalb vor allem Kooperationen zwischen Behindertenhilfe und anderen kommunalen Akteur*innen anzustreben sind (vgl. Markowetz 2010, S. 19). Auf Basis einer solchen Kooperation können „Freizeit-, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in der Gemeinde“ (Seifert 2008, S. 12) erschlossen, personenzentrierte Unterstützungssysteme entwickelt und Vernetzungen mit anderen sozialen Einrichtungen eines Gemeinwesens angestoßen werden (vgl. Seifert 2008, S. 12f.; vgl. ebenso Seifert/Steffens 2009). Solche Kooperationen sind auch wichtig, damit bei entsprechenden lokalen Akteur*innen ein Verständnis für die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung entwickelt werden kann, zumal viele relevante Akteure in einem Sozialraum kaum über ausreichend Kenntnisse im Bereich Sonderpädagogik und Behindertenhilfe verfügen dürften. Die wesentliche Voraussetzung für solche Kooperationen und Bedarfsklärungen ist letztendlich aber immer die Verpflichtung auf Inklusion, zumal es ja um einen Abbau von Sonderwegen gehen soll.

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Einführung – Inklusion geht uns alle an
1.1 Welche Rolle spielt Inklusion von Menschen mit Behinderung in der internationalen Menschenrechtsdiskussion? 1.2 Was sind die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention? 1.3 Was bedeuten diese Forderungen nun für ein Gemeinwesen?
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