Die Umsetzung des Inklusionsgedankens zielt ab auf das Einbeziehen von (Einzel-) Teilen zu einem Ganzen bzw. auf den Einschluss aller Teile in einem Ganzen, und zwar von Anfang an. Bezogen auf soziale Gemeinschaften bedeutet Inklusion daher die umfassende Teilhabe Einzelner in dieser Gemeinschaft. Der Blick richtet sich damit nicht mehr allein auf die jeweiligen individuellen Unterstützungsbedarfe und wie diese zu kompensieren sind, sondern vor allem auf die gesellschaftlichen Strukturen und wie diese verändert werden müssen.
Inklusion bedeutet daher nicht „Wiedereingliederung“ von bestimmten Gesellschaftsmitgliedern, sondern zielt explizit auf eine Veränderung bzw. Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Strukturen ab. Mit anderen Worten: Der Blick richtet sich nicht auf die „Defizite“ behinderter Menschen, sondern auf defizitäre gesellschaftliche Strukturen bzw. Barrieren im Gemeinwesen. Dieser für das Verständnis des Inklusionsparadigmas wesentliche Perspektivenwechsel lässt sich wie folgt skizzieren: „Es geht nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen Raum zu schaffen auch für Behinderte, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen – gerade auch von Menschen mit Behinderungen – von vorneherein gerecht werden“ (Aichele 2008 zitiert in Lindmaier 2009, S.4).