3.2

Inklusion bedeutet Anpassung gesellschaftlicher Strukturen an Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen

Die Umsetzung des Inklusionsgedankens zielt ab auf das Einbeziehen von (Einzel-) Teilen zu einem Ganzen bzw. auf den Einschluss aller Teile in einem Ganzen, und zwar von Anfang an. Bezogen auf soziale Gemeinschaften bedeutet Inklusion daher die umfassende Teilhabe Einzelner in dieser Gemeinschaft. Der Blick richtet sich damit nicht mehr allein auf die jeweiligen individuellen Unterstützungsbedarfe und wie diese zu kompensieren sind, sondern vor allem auf die gesellschaftlichen Strukturen und wie diese verändert werden müssen.

Inklusion bedeutet daher nicht „Wiedereingliederung“ von bestimmten Gesellschaftsmitgliedern, sondern zielt explizit auf eine Veränderung bzw. Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Strukturen ab. Mit anderen Worten: Der Blick richtet sich nicht auf die „Defizite“ behinderter Menschen, sondern auf defizitäre gesellschaftliche Strukturen bzw. Barrieren im Gemeinwesen. Dieser für das Verständnis des Inklusionsparadigmas wesentliche Perspektivenwechsel lässt sich wie folgt skizzieren: „Es geht nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen Raum zu schaffen auch für Behinderte, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen – gerade auch von Menschen mit Behinderungen – von vorneherein gerecht werden“ (Aichele 2008 zitiert in Lindmaier 2009, S.4).

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Inklusion – was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?
3.1 Inklusion erfordert den Abbau aller Barrieren 3.2 Inklusion bedeutet Anpassung gesellschaftlicher Strukturen an Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen 3.3 Inklusion erfordert eine Unterstützung am jeweiligen Wohn-, Arbeits- und Lebensort 3.4 Inklusion bedeutet Akzeptanz von Vielfalt 3.5 Inklusion ist auf soziale Lernprozesse und Akzeptanz aller BürgerInnen eines Gemeinwesens angewiesen
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