Inklusion zu ermöglichen bedeutet, (Zugangs-)Barrieren vollständig abzubauen. Mit Zugangsbarrieren sind keinesfalls nur räumliche Barrieren gemeint (dies wird oftmals spontan mit dem Begriff „Barrierefreiheit“ assoziiert), sondern gleichermaßen auch sprachliche Barrieren, soziale Barrieren (wie Berührungsängste, Vorurteile, Diskriminierung), aufgabenbezogene Barrieren (z.B. im Hinblick auf Sportarten, Spielabläufe, usw.) oder institutionelle Barrieren wie bestimmte Zugangsvoraussetzungen (etwa für die Mitgliedschaft in einem Verein oder für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt).
Bezogen auf Menschen mit Behinderung stellt das Inklusionsparadigma daher ein erstrebenswertes gesellschaftliches Ziel dar, birgt aber auch entscheidende Herausforderungen. Einen bestimmten Notendurchschnitt zu erzielen, um auf ein Gymnasium gehen zu können, stellt beispielsweise für ein Kind mit kognitiven Einschränkungen eine bis heute oftmals unüberwindbare Hürde dar. Gleiche Überlegungen können beispielsweise für die Forderung nach einem „inklusiven Arbeitsmarkt“ angestellt werden. Aber auch im Alltag finden wir häufig unüberwindbare soziale „Hürden“.
Man stelle sich nur vor, ein körperbehindertes Kind möchte in einem örtlichen Fußballverein mitspielen, ganz zu schweigen von den nach wie vor bestehenden Vorbehalten gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kann allerdings erst dann ermöglicht werden, wenn alle relevanten Barrieren für eine solche Teilhabe aktiv beseitigt werden. Dazu müssen die verschiedenen Barrieren, zu denen eben auch bestimmte Zugangsvoraussetzungen oder Verhaltensmuster der Bevölkerung zählen können, differenzierter betrachtet werden.
Inklusion bezeichnet also allgemein das Bestreben, ein Gemeinwesen so zu gestalten, dass alle darin lebenden Menschen teilhaben können und Zugang zu sämtlichen bedeutsamen Lebensbereichen und Dienstleistungen haben. Neben der Beseitigung räumlicher Barrieren im Gemeinwesen und der Sicherung der Unterstützung müssen beispielsweise Freizeitaktivitäten erschlossen werden, die dafür geeignet sind, dass Menschen mit Behinderung daran teilhaben können. Da es der Inklusionsidee widerspricht, Sonderwege zu entwickeln, sollten dies aber keine „speziellen“ Angebote sein, sondern allgemeine Freizeitangebote relevanter kommunaler Akteur*innen, d.h. örtliche Vereinen, öffentliche Bildungseinrichtungen (z.B. Bibliotheken, Volkshochschulen usw.), die kommunale Kinder- und Jugendarbeit, aber auch kommerzielle Anbietende der Freizeitindustrie wie beispielsweise Fitnessstudios. All diese Akteur*innen sind dann angehalten, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Dies können bauliche Maßnahmen sein, aber auch eine behindertengerechte Abwandlung der Angebote (z.B. im Bereich Sport) oder auch notwendige Informationen in „einfacher Sprache“ bzw. Blindenschrift. Insgesamt bleibt daher festzuhalten: „Inklusion ist mehr als Wohnen im Stadtteil“ (Seifert/Steffens 2009, S.11).