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Welche Rolle spielt Inklusion von Menschen mit Behinderung in der internationalen Menschenrechtsdiskussion?

In den vergangenen 60 Jahren wurden Menschen mit Behinderung im internationalen Menschenrechtsdiskurs nur wenig beachtet. So fehlte beispielsweise in der Anti-Diskriminierungsklausel der Menschenrechtserklärung die ausdrückliche Erwähnung von Menschen mit Behinderung, wohingegen Alter, Geschlecht und ethnische Herkunft explizit erwähnt wurden (vgl. Schulze 2001, S.12f.).

Erst im Jahr 2006 wurden die Rechte dieser Personengruppe sowie Forderungen zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen aufgrund der Verabschiedung der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention („Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“) ausdrücklich thematisiert. Diese Konvention stellt Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt eines internationalen Abkommens und plädiert für die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Die Behauptung, dass erst mittels dieser Konvention der Versuch unternommen wurde, den inklusiven Leitgedanken international zu etablieren, wäre jedoch falsch. Als Vorläufer dieser Konvention können zahlreiche Vorstöße von Nichtregierungs- und Behindertenorganisationen genannt werden: Beispielsweise fand diese Idee Ende des 20. Jahrhunderts Eingang in verschiedene internationale Aktionsprogramme und Erklärungen (vgl. Lee 2010, S. 40). Dabei wurde u.a. mit der Verabschiedung der Salamanca Erklärung im Jahre 1994 das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung zu einem politischen Thema erhoben. Zusätzlich begann das Land Mexiko mit der Verhandlung einer eigenen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, welche schließlich im Jahr 2006 von einer Staatengruppe um Mexiko und insbesondere von Neuseeland vollendet wurde (vgl. Flieger/Schönwiese 2011, S. 29; Schulze 2011, S. 14). Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss am 13.12.2006 die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Etwa drei Jahre später, am 26.März 2009, trat diese letztendlich auch in Deutschland in Kraft (vgl. Schulze 2011, S.14f; Baumann 2010, S. 9; vergleiche hierzu ebenso BMAS 2011: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft).

Einer der innovativsten Bestandteile der UN-Behindertenrechtskonvention stellt u.a. das Thema „Inklusion von Kindern mit Behinderung“ dar. Die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung wurden zwar bereits in der im Jahre 1989 beschlossenen Kinderrechtskonvention (CRC) in Artikel 23 berücksichtigt, allerdings mangelte es trotz der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention durch eine Vielzahl von Staaten nach wie vor an einer konsequenten Umsetzung der Inklusion von Kindern mit Behinderung (vgl. Schulze 2011, S. 12f.). Nahezu zeitgleich zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Deutschland der 13. Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht, dieses Mal mit dem Fokus Gesundheit. Das Anliegen von behinderten Kindern und Jugendlichen wurde dabei durchgängig mitberücksichtigt. Durch die Aussagen des 13. Kinder- und Jugendberichts sowie aufgrund der Forderungen der Behindertenrechtskonvention rückte schließlich die Inklusionsdebatte auch in den Blickpunkt des Arbeitsfelds der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Voigt 2013, S. 8).

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Einführung – Inklusion geht uns alle an
1.1 Welche Rolle spielt Inklusion von Menschen mit Behinderung in der internationalen Menschenrechtsdiskussion? 1.2 Was sind die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention? 1.3 Was bedeuten diese Forderungen nun für ein Gemeinwesen?
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