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Welche Erfahrungen gibt es bisher mit Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit?

Bislang konzentrieren sich die politischen und fachlichen Debatten zur Inklusion in Deutschland schwerpunktmäßig auf die Umsetzung des inklusiven Gestaltungsprinzips im Bildungswesen. So wurden in einigen Bundesländern bereits Schulgesetze verändert, um „das Recht von Kindern mit Behinderung auf einen Platz an einer Regelschule im Sozialraum“ (Voigt 2013, S. 18) zu verankern. In der Schulpraxis ist man jedoch bislang noch weit vom inklusiven Gestaltungsprinzip entfernt.

Bisher wenig diskutiert wird hingegen Inklusion im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit. Deren Bedeutung als inklusiver Freizeitsektor erfährt beispielsweise im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention eine nur geringe Beachtung. Lediglich das Kapitel „Information und Präsentation“ erwähnt unter dem Stichwort ‚Bildungsarbeit‘ die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Vereinsleben teilnehmen und dort ihre Interessen verwirklichen können. Weiter wird im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung das Vorhaben formuliert, im Jahr 2013 eine Konzeption zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu entwickeln. Hierbei wird auf die Möglichkeit regelmäßig stattfindender Kinder- und Jugendparlamente verwiesen. Es sollte jedoch kritisch reflektiert werden, inwiefern diese Beteiligungsform für Kinder und Jugendliche mit Behinderung tatsächlich geeignet ist (etwa im Falle einer geistigen Behinderung). Darüber hinaus ist die Beteiligungsform der Kinder- und Jugendparlamente auch aufgrund ihrer „Alibi-Funktion“ fachlich umstritten (nicht selten wird eine Instrumentalisierung der Beteiligten befürchtet). Es besteht daher die Gefahr, dass der Anspruchs einer „Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in allen sie betreffenden Angelegenheiten“ (Voigts 2013, S. 20) nicht eingelöst wird, obgleich in Artikel 7 der UN-Be- hindertenrechtskonvention explizit auf das Recht von behinderten Kindern auf freie Meinungsäußerung verwiesen wird (vgl. Voigts 2013, S. 18-20).

Daraus ergibt sich zwangsläufig eine kritische Reflexion von Partizipationsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit. Denn schließlich ist sie „der einzige Ort, an dem Kinder und Jugendliche eigenständig gestalten und auslotbare Erfahrungsräume nutzen können, in denen nicht Erwachsene mit ihren Erwartungen Orientierungspunkte bilden und in denen eine Lernkultur vorherrscht, die auf Erfahrungen des alltäglichen Lebens setzt und so nachhaltige Wirkung auf Bildungsprozesse entfaltet“ (AGJ 2012, S. 59). Infolgedessen arbeiten derzeit Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit an neuen Konzepten zur Umsetzung des inklusiven Gestaltungsprinzips (vgl. ebd.; Voigts, S. 20; 24).

Zusätzlich zu den wenigen praktischen Erfahrungen mit inklusiven Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit verdeutlicht auch eine vergleichsweise „dünne“ Forschungslandschaft zu dieser Thematik die bislang geringen Erfahrungswerte in der Kinder- und Jugendarbeit. Nur wenige Studien befassten sich mit der Thematik der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Zu nennen sind beispielsweise die Studie „Inklusion oder Segmentierung – eine Analyse der Arbeit mit Kindern in Jugendverbänden“ (Voigts 2013, S. 21) sowie die wissenschaftliche Begleitforschung zu zwei durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) initiierten Modellprojekten in der Eingliederungshilfe (vgl. Kieslinger/Meyer 2013 Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zu Baustein 1.7 „Inklusion in Freizeitangebote und Wegweiser Freizeitangebote“ und Baustein 1.8 „Inklusion von Kindern und Jugendlichen“).

Die Ergebnisse der Expert*innen-Interviews in der erstgenannten Studie in Jugendverbänden zeigen auf, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung generell unterrepräsentiert sind und die Intensität, mit welcher sich die Jugendverbände mit Fragen zur Inklusion auseinandersetzen, sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Dabei sind sich die Expert*innen zudem uneinig, was eigentlich unter Inklusion zu verstehen ist. Berichten sie dennoch von so genannten „inklusiven Angeboten“ in ihren Einrichtungen, handelt es sich häufig um inklusive Ferienfreizeiten. Inklusive Aktivitäten werden also in Form von einmaligen bzw. sporadisch stattfindenden Angeboten umgesetzt, die zudem nicht selten als „spezielle“ Aktionen für Kinder mit und ohne Behinderung ausgewiesen sind. Bemerkenswert ist zuletzt, dass die Expert*innen durchaus offen gegenüber dem Experimentieren mit inklusiven Angebotsformen sind. Zudem plädieren nahezu alle Befragten für die Aufnahme eines Moduls zur pädagogischen Dimension der inklusiven Öffnung in der Jugendleiter*innen-Ausbildung, den so genannten Juleica-Schulungen (vgl. Voigts 2013, S. 21).

Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung zu den durch den KVJS geförderten Modellprojekten ließ sich wiederum zeigen, dass einige kommunale Freizeitanbieter bereits Erfahrungen mit der Integration einzelner behinderter Kinder- und Jugendlicher haben und zukünftig auch bereit sind, weitere inklusive Freizeitangebote einzurichten. Auf der anderen Seite besteht bei den befragten Freizeitanbietenden eine geringe Bereitschaft, diese offensiv zu bewerben. So bestehen Ängste, dass sie dadurch als einzige Freizeitanbietende in einer Kommune für inklusive Angebote werben und infolgedessen ihre Angebote von einer zu hohen Anzahl an behinderten Teilnehmer*innen wahrgenommen werden könnten. Weiterhin befürchten sie, dass ggf. die Teilnahme von nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen ausbleiben würde und sie dem Ansturm von behinderten Teilnehmer*innen in ihren Angeboten nicht gerecht werden können. Es ist somit wenig erstaunlich, dass bei nahezu allen befragten Freizeitanbietenden eine große Unsicherheit zu beobachten ist, die durch einen Mangel an Wissen über Behinderung bestärkt wird. Freizeitdienstleistende wünschen sich daher Beratung und Unterstützung durch beispielsweise Einrichtungen oder Dienste der Behindertenhilfe. Daraus ergibt sich unter anderem die Notwendigkeit einer Kooperation zwischen Jugend- und Behindertenhilfe und vor allem der Bedarf an Ansprechpersonen für die Koordination und Bereitstellung von Informationen (vgl. Kieslinger/Meyer 2013: Abschlussbericht zu Baustein 1.7 und 1.8).

Weitere Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt, sind die Klärung von Unterstützungsbedarfen der teilnehmenden behinderten Kindern und Jugendlichen im Vorfeld des inklusiven Angebots sowie die Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere die Arbeit mit den Eltern. Denn diese verbinden Inklusion bisweilen eher mit Ängsten und Sorgen und sehen weniger das Potential einer inklusiven Angebotsstruktur. Ihre Bereitschaft, ein solches Angebot wahrzunehmen, wächst allerdings, wenn eine kompetente Person als Ansprechpartner*in fungiert und ihr Kind beim Besuch des Freizeitangebots begleitet wird (vgl. ebd.).Was die Ausgestaltung der Angebote betrifft, so sollten diese mit ausreichendem und geeignetem Personal in multidisziplinären Teams umgesetzt werden, auf Kontinuität und Längerfristigkeit angelegt sowie ergebnisflexibel und nicht leistungsfixiert ausgerichtet sein. Weiterhin müssen die Angebote angeleitet und an die Bedarfe aller Teilnehmer*innen angepasst werden. Nichtbehinderte Teilnehmer*innen gilt es, auf die Anwesenheit von behinderten Kindern und Jugendlichen vorzubereiten, diese aufzuklären und für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu sensibilisieren. Weitere Prinzipien, die sich positiv auf die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in kommunalen Freizeitangeboten auswirken, sind: Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Statusgleichheit, Partizipation und Zwanglosigkeit in den Angeboten, sowie die Anwesenheit von Freunden und die Umsetzung von inklusiven Aktivitäten in einer vertrauten Umgebung (vgl. ebd.).

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Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
2.1 Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der UN-Behindertenrechtskonvention 2.2 Welche Erfahrungen gibt es bisher mit Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit?
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