8.1

Organisatorische Rahmenbedingungen der Programmplanung und -gestaltung

Räumliche, aufgabenbezogene, sprachliche und soziale Barrierefreiheit: Die Angebote müssen sowohl in räumlicher als auch in aufgabenbezogener, sozialer und sprachlicher Hinsicht barrierefrei sein. Neben den räumlichen Barrieren gilt es insbesondere Zugangsvoraussetzungen (etwa ein bestimmter Leistungsanspruch oder der Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe) und sprachliche Barrieren zu überdenken. Soziale Barrieren sind im Hinblick auf Statusunterschiede bzw. Erfahrungsvorsprung einzelner Teilnehmer*innen zu vermeiden. Das Gleiche gilt für Mitbestimmungs- und Teilhabemöglichkeiten (siehe auch Punkt 8.4: Inhaltliche Rahmenbedingungen).

Explizites Ausschreiben der Angebote: Auch wenn das explizite Ausschreiben von inklusiven Angeboten der Idee von Inklusion widerspricht, bietet es sich an, die potenziellen Teilnehmer*innen (und deren Eltern, siehe Punkt 8.2) über die Teilnahme behinderter Kinder und Jugendliche zu informieren. Dies hilft zum einen (negative) Überraschungseffekte zu vermeiden, zum anderen kann dadurch die Freiwilligkeit der Teilnahme untermauert werden (siehe Punkt 8.2: Öffentlichkeitsarbeit sowie Punkt 8.4: Inhaltliche Rahmenbedingungen).

Vorheriges Sammeln von Informationen über den jeweiligen Unterstützungsbedarf und den Bedarf aller Teilnehmer*innen: Um unvorhergesehene Unwägbarkeiten zu vermeiden und entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen in das Angebot einzubauen (siehe dazu Punkt 8.3: Sicherung von Unterstützung und 8.4: Inhaltliche Rahmenbedingungen) ist es wichtig, sich über den jeweiligen Unterstützungsbedarf der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen mit Behinderung im Vorfeld zu erkundigen und die Bedarfe aller Teilnehmer*innen zu erheben. Hier ist der Austausch mit den Eltern bzw. mit Anbietern der Behindertenhilfe wichtig und hilfreich (siehe auch den nächsten Punkt 8.2).

Schulung, Vorbereitung und Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen: Sowohl die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen als auch ehrenamtliche Kräfte sind im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu schulen. Neben der Wissensvermittlung über Behinderungen, den passenden Angebotsinhalten, der Schulung im Hinblick auf pflegerische und sonderpädagogische Anforderungen kommt zudem der Vorbereitung und Sensibilisierung ein wichtiger Stellenwert zu. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Wissenstand Einzelner völlig unterschiedlich sein kann.

Zur Schulung und Sensibilisierung bieten sich dabei – unter gemeinsamer verpflichtung auf eine inklusiver Grundhaltung – Kooperationen mit Diensten der Behindertenhilfe an (siehe auch den nächsten Punkt 8,2). Im Hinblick auf diese Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind folgende Themen wichtig:

  • Wissen über Behinderungen (dies sind keine Krankheiten!) und der Symptomatik
  • Heilpädagogisches/Sonderpädagogisches Wissen
  • Barrieren (Räumlichkeiten, Sprache, Zugang, Schwierigkeit der Angebote, usw.)
  • Verständnis und Wertschätzung für Vielfalt
  • Umdenken im Hinblick auf Leistungsorientierung der Angebote
  • Humanistische Grundhaltung
  • Passende Angebotsinhalte für inklusive Aktivitäten

Insbesondere in Vereinen und Bildungseinrichtungen, die auf (Einzel-)Leistung setzen, sollten hierzu Leitbilder erstellt und Angebote überdacht bzw. angepasst werden. In solchen Einrichtungen ist es oftmals notwendig, die Idee der Inklusion in Form eines Top-Down-Prozesses zu transportieren (etwa durch den Vereinsvorstand). Aus diesem Grunde müssen AnsprechpartnerInnen identifiziert und die entsprechenden VertreterInnen von der Idee der Inklusion überzeugt werden. Auch hierfür bieten sich Kooperationen und gemeinsame Veranstaltungen mit der Behindertenhilfe an.

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Zusammenfassung: Handlungsempfehlungen und Praxishilfen zur Gestaltung inklusiver Aktivitäten und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
8.1 Organisatorische Rahmenbedingungen der Programmplanung und -gestaltung 8.2 Vernetzung, Aufbau von Kooperationen, Ansprechpartner, Elternarbeit und Öffentlichkeitsarbeit 8.3 Sicherung von Unterstützung, Assistenzpools, Unterstützerkreise 8.4 Inhaltliche Rahmenbedingungen der Programmplanung und -gestaltung 8.5 Programmdurchführung: Beobachtung und Steuerung der Gruppendynamik
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