Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Es wird seit dem 30.12.2016 schrittweise eingeführt. Bis zum 01.01.2023 tritt es voll in Kraft. Das BTHG soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen mehr Rechte bekommen. Sie sollen mehr Möglichkeiten haben, selbst darüber zu bestimmen, wie sie leben und arbeiten wollen. Dadurch können sie auch mehr an der Gesellschaft teilhaben (Inklusion). Das BTHG gibt es zum Nachlesen auch in Leichter Sprache unter dem Link: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a769-bundesteilhabegesetz-in-leichter-sprache.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetzespaket der Bundesregierung, das von 30.12.2016 bis 01.01.2023 in vier Reformstufen in Kraft tritt. Das BTHG soll die Situation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland verbessern, indem mehr Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglicht werden soll.

Ausgangslage des Gesetzes bildet die seit 2009 in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die UN-BRK fordert sowohl den Schutz vor Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen als auch die „voll und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ als zentrale Prinzipien. Mit dem BTHG sollen die in der UN-BRK aufgestellten Prinzipien in Deutschland umgesetzt und weiterentwickelt werden. Ziel ist, mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und damit auch Inklusion zu ermöglichen. Neben dem BTHG tragen sowohl die zweite Fassung des „Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ (NAP 2.0) als auch die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) dazu bei, die UN-BRK in Deutschland umzusetzen.

Ein wesentliches Kernelement des BTHG ist die Herauslösung der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe, um damit für Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Dies erfolgt beispielsweise durch die Trennung von Fachleistungen, z.B. für Assistenz, von Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Eine weitere zentrale Säule des BTHG besteht in einer geänderten Anrechnung bestehender Einkommen und Vermögen auf Leistungen der Grundsicherung. Die Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden schrittweise erhöht, wodurch mehr Menschen einen höheren Hinzuverdienst haben bzw. mehr Vermögen besitzen können.

Durch die Einführung von Gesamtplanverfahren und individuellen Planverfahren sollen die Leistungen individueller und passgenauer erfolgen. Daneben stellen eine vereinfachte Beantragung von Reha-Leistungen und eine niedrigschwellige, zielgerichtete Beratung zwei weitere Säulen dar, die es ermöglichen sollen, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen bzw. zu erhalten. Was die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung betrifft, so spielt der Begriff Personenzentrierung im BTHG eine zentrale Rolle. Hierbei wird eine Abkehr von der Institutionenorientierung hin zur Personenzentrierung gefordert. Diese Verschiebung hin zur mehr Personenorientierung stellt die Eingliederungshilfe vor neue Herausforderungen, da die Leistungen stärker nach den Wünschen der Leistungsberechtigten gestaltet werden sollen, d.h. die Selbstgestaltungsvorstellungen, die die betroffenen Menschen für sich selbst artikulieren, stehen deutlich stärker im Mittelpunkt als früher.

In dem Gesetz werden eine Fülle an Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung geregelt, die sich auf verschiedene Lebensbereiche beziehen (z.B. Wohnen, Arbeit, Freizeit, Bildung):

Im Bereich Wohnen wird im neuen BTHG beispielsweise das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt und ein Vorrang von privaten und/oder ambulant betreuten Wohnformen vor sogenannten ‚besonderen Wohnformen‘ (stationäres Wohnen) gefordert: „Im Lichte der UN-BRK sollen durch das BTHG Angebote geschaffen werden, in denen Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung und inklusiv ausgerichteten Wohnangeboten für Menschen mit und ohne Behinderungen im Quartier führen können“ (BMAS 2018, S. 24).

Bezüglich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden neben der klassischen Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auch neue Möglichkeiten geschaffen, z.B. können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch über andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) oder über das Budget für Arbeit in Anspruch genommen werden. Das schafft einerseits mehr Wettbewerb unter den Leistungserbringern, andererseits erhöht es die Wahlmöglichkeit und eine passgenauere Tätigkeit für Menschen mit Behinderungen.

Im BTHG werden auch Neuregelungen zur Teilhabe an Bildung bestimmt. Nun gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit, Unterstützung bei einer beruflichen Fortbildung oder einem Master-Studium zu bekommen.

Im Bereich Freizeit bzw. Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sind vor allem sogenannte Assistenzleistungen von besonderer Bedeutung. Assistenzleistungen sind der Idee nach besonders personenzentriert gestaltet und sollen zur Förderung von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beitragen. Rechtsgrundlage für Assistenzleistungen im BTHG ist der § 78. Assistenzleistungen sollen demnach zu einer „selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages“ beitragen. Dazu gehören auch: „die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten (…)“. Gerade für Angebote und Organisationsformen der Kinder- und Jugendarbeit ist diese Leistungskategorie Assistenz zur Sicherung von Unterstützung von immenser Bedeutung. Beantragt werden kann diese allerdings nur von den Eltern.

Das BTHG kann als umfassende Gesetzesreform verstanden werden, die auch einen Paradigmen– und Systemwechsel darstellen soll. Die Umsetzung in vier Reformschritten und der erhebliche bürokratische Umbau, der durch das BTHG in der Eingliederungshilfe und anderen beteiligten Institutionen und Organisationen zu bewerkstelligen ist, dauert jedoch an. Eine Evaluation der Wirkungen und Auswirkungen des BTHG auf das Leben von Menschen mit Behinderungen, ist noch nicht abzuschätzen.


Literatur

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hrsg.) (2018): Häufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG).
    Online unter www.bmas.de/…, Stand: 17.10.2022
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hrsg.) (2017): Bundesteilhabegesetz. Neue Regeln für Werkstätten für behinderte Menschen in leichter Sprache.
    Online unter www.bmas.de/…, Stand: 13.10.2022
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hrsg.) (2016): Das neue Bundesteilhabegesetz.
    Online unter www.bmas.de/…, Stand: 14.10.2022
  • Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ (o.J.): Inkrafttreten der Änderungen. Die Reformstufen des BTHG.
    Online unter umsetzungsbegleitung-bthg.de/…, Stand: 14.10.2022