Teilhabe

Teilhabe bedeutet, dass kein Mensch von der Gesellschaft ausgeschlossen werden soll. Jeder Mensch soll also die gleiche Möglichkeit zu gesellschaftlichen Zugängen haben. Mit Zugängen meint man z.B. die Möglichkeit, Essen, Kleidung, eine Wohnung oder auch Bildung zu haben. Mit Teilhabe ist aber auch die Möglichkeit zur Partizipation gemeint, also die Mitbestimmung und Mitsprache bei gesellschaftlichen Prozessen. Dafür braucht es auch Teilhabe. Man muss zum Beispiel öffentliche Gebäude und Ämter erreichen können, muss Essen einkaufen und sich eine Wohnung leisten können. Man muss auch Bildung haben können, damit man z.B. einen Beruf haben kann, der einem Einfluss und Mitspracherecht gibt. Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche haben oft noch weniger Teilhabe als andere Menschen. Deswegen hat man Gesetze erlassen, dass auch sie mehr Teilhabechancen haben. Solche Gesetze sind z.B. das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Nicht erst seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus dem Jahr 2017 spielt der Teilhabebegriff in Debatten rund um Behinderung und Inklusion sowohl auf wissenschaftlicher wie auch auf politischer Ebene eine zentrale Rolle. Bereits die im Jahr 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont die Relevanz dieses Begriffes, wenn sie im dortigen Artikel 3c die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ als einen der zentralen Grundsätze der Konvention festhält. Mit Verweis auf die UN-BRK und das bereits 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird seit dem Jahr 2013 von der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen ein Teilhabebericht veröffentlicht, der sich mit den Lebenslagen sowie der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen auseinandersetzt.

Im Fachdiskurs gibt es unterschiedliche Auffassungen vom Teilhabebegriff: Laut dem aktuellen Teilhabebericht betont der Begriff „soziale Zugehörigkeit und die Risiken, ausgeschlossen zu sein“ (BMAS 2021, S. 28). In ähnlicher Weise wird im International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) Teilhabe als ein „Einbezogensein in eine Lebenssituation“ verstanden und mit dem Begriff der Partizipation gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung findet sich auch an anderen Stellen, was damit einhergeht, dass Begriffe wie Teilnahme, Teilhabe, Partizipation oder Mitwirkung oftmals synonym verwendet werden. Dies trägt zwar zu einer breiten Begriffsverwendung bei, erschwert jedoch gleichzeitig die Entwicklung eines gemeinsam geteilten Begriffsverständnisses, das für einen Diskurs um Teilhabechancen und die Förderung von Teilhabe notwendig wäre.

Schnurr (2018, 2022) schlägt deshalb vor, bezogen auf Partizipation die Dimension der Teilhabe von der Dimension der Teilnahme zu unterscheiden. Während Teilnahme die Mitwirkung in Aushandlungs- und Entscheidungsfindungsprozessen in und außerhalb von (pädagogischen) Institutionen sowie in formellen und informellen Prozessen beschreibt, meint Teilhabe das Anteilhaben an den in einer Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie die Möglichkeit, basierend auf diesem Anteilhaben individuelle Lebensentwürfe zu verwirklichen. Teilhabe im Sinne eines Zugangs zu den gesellschaftlich produzierten Gütern und zum kulturellen und wirtschaftlichen Leben kann dann auch zur Voraussetzung werden, in den oben genannten Aushandlungs- und Entscheidungsfindungsprozessen mitzuwirken – was wiederum zur Verbesserung der Teilhabe führen kann.

Teilhabe und Teilnahme sind also wechselseitig miteinander verbunden, aber nicht deckungsgleich. So können Kinder und Jugendliche auf der einen Seite an (politischen) Entscheidungsprozessen teilnehmen und dabei Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und der Anerkennung machen, sie können auf der anderen Seite aber auch an den Ergebnissen von Entscheidungsprozessen teilhaben (z.B. durch einen verbesserten Zugang zu Ressourcen), ohne dass sie an diesen mitgewirkt haben. Forderungen nach einer stärkeren Partizipation von Kindern und Jugendlichen entlasten Erwachsene daher nicht davon, die gleichberechtigte Teilhabe der Nachwachsenden an gesellschaftlichen Ressourcen zu sichern. Vielmehr umfasst Partizipation beide Aspekte: sowohl die Teilnahme an Entscheidungs- und Aushandlungsprozessen als auch die Teilhabe an sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenhängen.

Für die Gestaltung von Angeboten für Kinder und Jugendliche folgt daraus, dass sich aus der Inklusion als der strukturellen Einbeziehung unterschiedlicher Personengruppen und der Integration als der sozialen Einbindung in das Angebot nicht unbedingt eine gleichberechtigte Teilhabe an den jeweiligen Angeboten ergibt. Es ist also nicht automatisch gesichert, dass die Kinder und Jugendlichen den gleichen Zugang zu den im jeweiligen Angebot bereitgestellten Ressourcen und den daraus erwachsenden Ergebnissen haben. Vielmehr ist diese Teilhabe als eine eigenständige Dimension zu betrachten, die es aktiv herzustellen gilt: Der gleichberechtigte Zugang zu gesellschaftlichen Gütern und Zusammenhängen ist – wie in der UN-BRK festgehalten – ein Grundrecht, das Kinder und Jugendliche innehaben und das ihnen dauerhaft gewährleistet werden muss.


Literatur

  • Biewer, Gottfried (2017): Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 3. Auflage.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hrsg.) (2021): Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen.
    Online unter www.bmas.de/…, Stand: 17.08.2022
  • Kastl, Jörg Michael (2017): Einführung in die Soziologie der Behinderung. Wiesbaden: Springer VS, 2. Auflage.
  • Magyar-Haas, Veronika/Mörgen, Rebecca/Schnitzer, Anna (2019): Ambivalenzen der (demokratischen) Teilhabe in (sozial-)pädagogischen Angeboten. In: Kommission Sozialpädagogik (Hrsg.): Teilhabe durch*in*trotz Sozialpädagogik. Weinheim/Basel: Beltz, S. 33-61.
  • Schnurr, Stefan (2022): Zu Bedeutung von Partizipation für die Kinder- und Jugendhilfe. In: Peyerl, Katrin/Züchner, Ivo (Hrsg.): Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe. Anspruch, Ziele und Formen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Weinheim/Basel: Beltz, S. 14-25.
  • Schnurr, Stefan (2018): Partizipation. In Otto, Hans-Uwe u.a. (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. München: Reinhardt, 6. Auflage, S. 1126-1137.