Werkstätten für behinderte Menschen sind nach § 136 SGB IX Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bieten Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder eine Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.
Außerdem sollen sie den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und damit in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fördern. Darüber hinaus sollen die Werkstätten für behinderte Menschen dazu beitragen, deren „Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln“ (§ 136 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Die Menschen werden dabei durch qualifiziertes Personal (Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung) begleitet und durch soziale und psychologische Dienste unterstützt.
Das Angebot der Werkstätten für Menschen mit Behinderung besteht i.d.R. aus vier Bereichen: Zu Beginn können die Personen die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche in einem sog. Eingangsverfahren kennenlernen, um die für sich geeigneten Bereiche herauszufinden. Dieses Eingangsverfahren dauert in der Regel 3 Monate und dient dazu, festzustellen, ob die WfbM für die betreffende Person die geeignete Berufsfördermaßnahme ist. Daran schließt sich die Qualifizierungsphase im Berufsbildungsbereich an, die darauf zielt, die Ausbildung, Umschulung, Arbeitsaufnahme in der Werkstatt oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Inhalte sind sowohl das Erlernen berufspraktischer Fähigkeiten und Kenntnisse als auch die Förderung lebenspraktischer Kompetenzen. Diese Qualifizierungsmaßnahme dauert maximal zwei Jahre. Anschließend können die Beschäftigen in den Arbeitsbereich wechseln, in welchem sie unbefristet beschäftigt sein können. Viele Werkstätten bieten darüber hinaus einen Förderbereich in Form einer Fördergruppe oder Tagesförderstätte, die an die Werkstatt angegliedert ist und in welchem die Menschen gefördert werden, für die die Tätigkeit in der Werkstatt aufgrund des Grades ihrer Behinderung nicht möglich ist.
Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) war lange Zeit die weit verbreiteteste Arbeitsform zur beruflichen (Aus-)Bildung erwachsener Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung. Diese „sind jedoch zunehmend in die Kritik geraten, da die Bezahlung eher einem Taschengeld als einer Entlohnung gleicht; die genannten Einrichtungen trotz ihres Sonderstatus nie das Niveau eines profitablen Unternehmens erreichen und keine soziale Integration stattfindet, da alle Kollegen und Kolleginnen ebenfalls behindert sind“ (Biermann/Goetze 2005, S.122). Eindrücklich wird dies bei der Betrachtung des Durchschnittsentgelts, das in den deutschen Werkstätten für behinderte Menschen im Jahr 2008 bei einer 35-Stunden-Woche ca. 159 Euro monatlich betrug. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich beläuft sich das sog. Ausbildungsgeld bzw. Übergangsgeld auf nur 63 bis 75 Euro im Monat. Das Arbeitsentgelt reicht zweifelsohne nicht für den Lebensunterhalt, sodass es zum Großteil durch Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII ergänzt wird.
Stand 2013