Die Erkenntnisse aus Phase 2 münden in die Erstellung eines inklusiven Plans. Dieser enthält sowohl die bestehenden und benötigten Ressourcen der Einrichtung als auch die zuvor identifizierten Barrieren und Veränderungsbedarfe. Der inklusive Plan stellt den Ausgangspunkt für die weitere Umsetzung von Aktivitäten und Vorhaben dar.
a) Entwurf eines inklusiven Aktionsplans
Die vom Inklusionsteam in Phase 1 erstellte und aufgrund der Veranstaltungen in Phase 2 überarbeitete Prioritätenliste bildet die Basis für den inklusiven Aktionsplan. Daran anknüpfend werden Prioritäten für die weitere Entwicklung der Einrichtung in einem Aktionsplan festgehalten. Im Aktionsplan werden die Prioritäten in die drei Dimensionen inklusive Kulturen (A), inklusive Strukturen (B) und inklusive Praktiken (C) untergliedert. Für jede Dimension werden sowohl kurzfristige als auch langfristige Ziele festgehalten sowie Prioritäten gesetzt. Jedes Ziel wird detailliert in Bezug auf dessen Umfang, die benötigte Zeit und auf die notwendigen Ressourcen hin überprüft. Ebenso erfolgt eine Arbeitsaufteilung zwischen den Beteiligten und Klärung der Zuständigkeiten, wer welche Aktivitäten umsetzt. Hierbei bietet es sich an, die Zuständigkeiten den drei Dimensionen zuzuordnen.
b) Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen
Nicht nur für die konkrete Umsetzung von Angeboten und Aktivitäten (Dimension C) ist es notwendig, die Fortbildungsbedarfe der jeweiligen Mitarbeiter*innen zu analysieren. Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Einrichtung müssen für den Inklusionsprozess sensibilisiert werden. Im Aktionsplan sind somit benötigte Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen für die Mitarbeiter*innen festzuschreiben. Themen dieser Maßnahmen können der Aufbau einer inklusiven Kultur (Dimension A) sowie das Identifizieren und der Abbau von Barrieren (Dimension B) oder das Thema Unterstützung (Dimension C) sein. In diesen Bildungsmaßnahmen sollten die Beteiligten zudem im Umgang mit dem Thema Behinderung geschult sowie für die Belange von Besucher*innen mit Behinderung sensibilisiert werden. Die Schulungen dienen ebenfalls dazu, die Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen auf das Erkennen und Einschätzen von Unterstützungsbedarfen der Besucher*innen sowie auf die Anforderungen, die die Planung, Organisation und Durchführung inklusiver Angebote mit sich bringen, vorzubereiten.
Für die Durchführung von Fortbildungen und Schulungen für die Mitarbeiter*innen können zudem die bereits in den Inklusionsforen und anderen öffentlichen Veranstaltungen beteiligten Einrichtungen des Gemeinwesens kontaktiert werden. Da vor allem Akteur*innen der Behindertenhilfe über inklusionsspezifische Wissensbestände und Kompetenzen verfügen, können diese Kontakte optimal genutzt sowie neue geknüpft werden. Es werden sowohl Informationen bezüglich eines angemessenen Umgangs mit behinderten Teilnehmer*innen sowie über rechtliche Belange benötigt.
c) Intensivierung von Kooperationen mit Akteur*innen aus der Behindertenhilfe
Eine Zusammenarbeit mit Schlüsselakteur*innen aus der Behindertenhilfe wird jedoch nicht nur für die Mitarbeiter*innen-Schulungen benötigt, sondern vielmehr auch für die Planung und Umsetzung von weiteren öffentlichen Sensibilisierungsaktionen sowie für die Planung und Durchführung von inklusiven Angeboten und Aktivitäten. Hierzu bietet es sich an, Kooperationsvereinbarungen zu treffen.
d) Planung weiterer Aktionen und inklusiver Angebote
Im Rahmen des Aktionsplans wird außerdem die konkrete Durchführung von weiteren Aktivitäten zur Sensibilisierung geplant. Gemeint sind Aktivitäten mit Bildungsziel, d.h. diese sind auf der Ebene der inklusiven Kulturen (Dimension A) angesiedelt. Bereits in den ersten beiden Phasen, in denen es darum geht, die Einrichtung auf das Thema Inklusion vorzubereiten, wurden fortwährend Sensibilisierungsaktivitäten durchgeführt, wie etwa die Inklusionsforen oder das Teamcoaching des Inklusionsteams. Neben den in dieser Phase stattfindenden Fort-, Weiterbildungen und Schulungen für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die ebenfalls Sensibilisierungsstrategien darstellen, werden darüber hinaus auch Sensibilisierungsaktionen für die Besucher*innenschaft der Einrichtung sowie für das Gemeinwesen geplant (Dimension C: inklusive Praktiken). Auf diese Weise wird nicht nur bei den Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen, sondern auch in der Besucherschaft und der Bevölkerung dazu beigetragen, eine inklusive Haltung zu erzeugen.
Parallel zu den Sensibilisierungsaktivitäten sollte nun auch die Planung konkreter inklusiver Projekte und Angebote im Aktionsplan festgehalten werden. Bevor solche Angebote, an denen behinderte und nichtbehinderte Menschen teilnehmen, durchgeführt werden, bedarf es einer sorgfältigen Planung. Bei der Planung sollten vor allem folgende Aspekte berücksichtigt und durchdacht werden:
- Bei der Ausschreibung bzw. Bewerbung der Angebote wird darauf geachtet, dass sich nichtbehinderte und behinderte Menschen gleichermaßen angesprochen fühlen,
- die Art der Aktivität umfasst Inhalte, die das gemeinsame Erleben und Tun, das Kennenlernen sowie neue Erfahrungen für alle Teilnehmer*innen ermöglichen,
- es sind dabei keine Gruppeneinteilungen vorgesehen, die nach körperlicher oder kognitiver Leistung differenzieren, ebenso wenig werden wettbewerbsorientierte Inhalte einbezogen,
- es werden Möglichkeiten gefunden, um allen Besucher*innen eine freiwillige Teilnahme sowie die Beteiligung und Mitsprache zu ermöglichen,
- dementsprechend werden die bestehende Zugangsbeschränkungen und inhaltliche Barrieren ausgeräumt.
Darüber hinaus enthält der Aktionsplan Überlegungen zur Einbindung von Kooperationspartner*innen und Ehrenamtlichen als Unterstützungspersonen.
e) Aufbau eines professionellen und/oder ehrenamtlichen Unterstützungsnetzwerks
In der Planung von inklusiven Angeboten und Aktivitäten müssen ebenfalls die Unterstützungsbedarfe einzelner Teilnehmer*innen mit Behinderung bedacht werden. Um verlässliche Unterstützungsstrukturen für Teilnehmer*innen mit Behinderungen aufzubauen, müssen entsprechende Professionelle (z.B. Einrichtungen/Dienste der Behindertenhilfe) und/oder Ehrenamtliche einbezogen werden. Dazu werden auf die bereits in den Inklusionsforen und anderen Veranstaltungen geknüpften Kontakte zu Akteur*innen aus dem Gemeinwesen zurückgegriffen und ggf. auch weitere ehrenamtliche Mitarbeiter*innen gesucht. Beispielsweise können ehrenamtliche Unterstützerkreise oder Assistenzpools aufgebaut oder Freizeitassistent*innen geschult werden. Um die Ehrenamtlichen in ihrer Mitarbeit angemessen begleiten zu können, muss deren Betreuung durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen schon im Vorfeld vereinbart werden. Bei der Auswahl von Mitarbeiter*innen, die die Ehrenamtlichen als Ansprechpartner*innen betreuen, müssen zusätzliche Zeitressourcen eingeplant werden.
f) Auswahl Ansprechpartner*in für Inklusion
Nicht nur für die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, sondern auch für Eltern oder externe Kooperationspartner*innen sollte in der Einrichtung ein*e direkte*r Ansprechpartner*in für Inklusion zur Verfügung stehen. Für die Durchführung inklusiver Angebote und Aktivitäten wird innerhalb des Inklusionsteams eine verantwortliche Person ausgewählt. Diese Person erleichtert den Zugang zu den Angeboten und übernimmt gleichzeitig eine Vermittlungsrolle zwischen der Einrichtung, den Eltern und jeweiligen Assistenzkräften.
g) Erste Vorbereitungen für die Evaluation
Darüber hinaus bietet es sich bei der Erstellung des Aktionsplans bereits an, Kriterien für die spätere Evaluation der Durchführung und Erreichung der Ziele und Prioritäten zu benennen. Als Basis für die Kriterien können die Indikatoren und Fragen aus dem Index genutzt werden.