Intersexuell

Als intersexuell bezeichnet die Medizin menschliche Körper, die man nicht eindeutig den Kategorien Mann oder als Frau zuordnen kann. Das kann z.B. daran liegen, dass man beide Geschlechtsmerkmale hat. Intersexualität ist ein medizinischer Begriff. Intersexuelle Menschen wollen daher lieber intergeschlechtliche Menschen oder inter Menschen genannt werden und statt Intersexualität spricht man dann von Intergeschlechtlichkeit. Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit. Trotzdem wurden früher und auch heute noch bei intergeschlechtlichen Menschen Operationen durchgeführt, damit sie eindeutige Männer und eindeutige Frauen werden. Diese Operationen wurden fast immer durchgeführt, ohne dass die intergeschlechtlichen Menschen das wollten. Oder sie wurden gemacht, als die intergeschlechtlichen Menschen ganz jung waren und nicht sagen konnten, ob sie das wollten und sich nicht dagegen wehren konnten. Seit den 1990er Jahren setzen sich intergeschlechtliche Menschen dafür ein, dass sie selbst über ihre Körper bestimmen können. Seit 2021 gibt es ein neues Gesetz, das die Rechte intergeschlechtlicher Kinder stärken soll. Ähnlich wie bei Menschen mit Behinderungen dauert es noch, bis intergeschlechtliche Menschen die gleichen Rechte wie alle bekommen.

In der Medizin werden Körper, die nicht eindeutig den beiden Standardmodellen für das biologische Geschlechtmännlich/weiblich‘ zugeordnet werden können, als intersexuell (lat. von „zwischen“ den „biologischen Geschlechtern“) bzw.  als Varianten der Geschlechtsentwicklung bezeichnet. Da in der modernen westlichen Medizin das Phänomen der Intersexualität als „Störung der Geschlechtsentwicklung“, also als krankhafte Abweichung von der Norm verstanden wird, lehnen im deutschsprachigen Kontext die meisten intergeschlechtlichen Personen die medizinischen Begriffe ab. Stattdessen wird der neutralere Begriff der Intergeschlechtlichkeit bevorzugt, der ausdrückt, dass es sich um Zwischengeschlechter handelt.

Die Klassifizierung als Krankheit ist insofern irreführend, als Intergeschlechtlichkeit bis auf wenige Ausnahmen mit keinen Krankheitssymptomen oder Folgen für die körperliche Gesundheit verbunden ist. Vielmehr entsprechen zwischengeschlechtliche Körper schlicht nicht der gesellschaftlichen Vorstellung, dass es nur zwei Geschlechter gebe und geben dürfe. Dieses Alltagsverständnis von Geschlecht wurde in der Biologie und Medizin übernommen, anstatt z.B. eine differenziertere Einteilung in mehr Geschlechter vorzunehmen. So schlug die feministische Biologin Anne Fausto-Sterling bereits in den 1990ern vor, von fünf biologischen Geschlechtern auszugehen.

Die Vorstellung, dass es nur zwei biologische Geschlechter geben könne, hat in modernen westlichen Gesellschaften zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen geführt. Denn als intergeschlechtlich kategorisierte Körper wurden mit medizinischen Maßnahmen routinemäßig vereindeutigt. Dies geschah in der Regel in einem Alter, in dem die betreffenden Personen nicht zustimmungsfähig waren.

Betont werden muss dabei erstens, dass die überwiegende Anzahl durchgeführter Operationen im Genitalbereich nicht medizinisch notwendig, sondern rein kosmetischer Art waren. Es ging also um das Anpassen an eine gesellschaftliche Norm, nicht um eine echte Gesundheitsversorgung. Zweitens war das Gegenteil der Fall, da diese ‚Behandlungen‘ gesunde Körper verstümmelt haben (z.B. durch Verlust der Orgasmusfähigkeit als Folge des Entfernens oder Verkleinerns der Klitoris), teilweise Unfruchtbarkeit zur Folge hatten und auch psychisch traumatisierend wirkten, z.B. durch Praxen wie das sogenannte Bougieren bei Kleinkindern (Dehnen einer chirurgisch angelegten Vagina durch das Einführen von Fingern oder Gegenständen durch medizinisches Personal und Eltern) oder generell durch die Tabuisierung und Geheimhaltung, denn die intergeschlechtlichen Personen wurden in der Regel nicht darüber aufgeklärt, was ihnen widerfuhr.

Mit Menschen mit Behinderung haben inter Menschen eine andauernde Geschichte der Fremdbestimmung, Pathologisierung und Einschränkung gesellschaftlicher Teilhabe gemeinsam. Auch selektive Schwangerschaftsabbrüche werden durchgeführt, wenn durch Pränataldiagnostik z.B. das sogenannte Klinefeltersyndrom (XXY) entdeckt wird.

In den 1990er Jahren entstand eine Intersex-Bewegung, die sich zum Ziel gesetzt hat, diese ‚Behandlungen‘ als Menschenrechtsverletzungen anzuerkennen und einen Stopp aller medizinisch nicht notwendigen Eingriffe zu bewirken. Obwohl internationale Institutionen wie der UN-Sonderberichterstatter über Folter bereits seit vielen Jahren diese Eingriffe als Menschenrechtsverletzungen verurteilen, wurde der Gesetzgeber in der BRD erst 2021 tätig und verabschiedete das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (§ 1631e BGB). Es wird jedoch von Vereinigungen intergeschlechtlicher Menschen sowie z.B. vom Deutschen Institut für Menschenrechte als unzulänglich kritisiert. Daher bleibt abzuwarten, ob die körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Körper in der Praxis in Deutschland damit in Zukunft endlich gewahrt wird oder weitere Reformen notwendig sind.


Literatur

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