Menschen mit Behinderungen haben wie Menschen ohne Behinderungen das Recht, in einer eigenen Wohnung ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Manchmal brauchen sie dabei Unterstützung. Das Unterstützte Wohnen soll Menschen mit Behinderungen dabei helfen, in einer eigenen Wohnung leben zu können. Die Idee stammt aus den USA. Beim Unterstützten Wohnen geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen selbst darüber entscheiden sollen, wie sie leben wollen. Früher hatten viele Menschen mit Behinderungen nicht die Möglichkeit, in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Heute bekommen sie dabei Unterstützung. Zum Beispiel durch ambulante Unterstützung in der eigenen Wohnung. Hier wohnen Menschen mit Behinderungen in ihrer eigenen Wohnung und bekommen stundenweise Unterstützung. Zum Beispiel hilft jemand beim Haushalt oder beim Einkaufen. Man kann auch Begleitung bei Behörden oder Terminen bekommen. Um Unterstützung beim Wohnen zu bekommen, muss man einen Antrag bei der Eingliederungshilfe stellen.
Supported Living meint das Recht für Menschen mit Behinderungen auf ein eigenes Zuhause und eine selbstbestimmte Lebensführung. Dabei erhalten die Menschen finanzielle Beihilfe sowie eine bedarfsgerechte Unterstützung. Ferner werden sie als Bürger*innen gesehen, die sozialräumliche Angebote und Ressourcen sowie das Potenzial des Gemeinwesens und soziale Netzwerke gleichberechtigt nutzen können. Als wohnbezogene offene Hilfen kann Supported Living als ein Teil von ‚Community Care‘ beschrieben werden.
Das Konzept des Supported Living definiert sich durch die Entscheidungsfreiheit der Nutzenden bezüglich wie, wo und mit wem sie leben, aber auch von wem sie Unterstützung erfahren möchten.
Verschiedene Elemente wie Individualisierung, die Abkehr von vorgefertigten Programmen, persönliche Zukunftsplanung, flexible Hilfen etc. spielen in diesem Konzept eine wichtige Rolle. Insgesamt kennzeichnet es sich durch fünf Kriterien:
- Eine Trennung von Wohnung und Unterstützung, d.h. Vermietende und Anbietende der Unterstützung dürfen nicht dieselben Personen sein
- Fokus auf eine Person zu einer Zeit, d.h. sowohl die Hilfebedarfe eines Menschen mit Behinderungen als auch die Umsetzung der Hilfe findet personenzentriert statt
- Wahlmöglichkeiten und Kontrolle durch Nutzende, d.h. Menschen mit Behinderungen entscheiden frei, wo, wie und mit wem sie wohnen möchten und haben die Kontrolle über ihre eigenen Finanzen und ihre Alltagsgestaltung
- Keine Zurückweisung der Menschen mit Behinderungen aufgrund der Schwere ihrer Behinderung
- Fokus auf Beziehungen, d.h. Integration der bezahlten Unterstützung in bestehende Beziehungen zu Familie, Freundeskreis etc.
Von diesen fünf Kriterien bildet die strikte Trennung der Anbietenden von Wohnung und Unterstützung den zentralsten Bestandteil des Supported Living-Konzepts. Die Trennung bringt zwei Vorteile mit sich: Zum einen bedeutet eine Veränderung der Unterstützungsmaßnahme nicht gleichzeitig einen Wohnungswechsel. Zum anderen ist die Aufgabenstellung für die entsprechenden Anbietenden (Wohnen bzw. Unterstützung) klarer definiert, d.h. alle Beteiligten können sich besser auf ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich konzentrieren.
Das Konzept stellt hohe Anforderungen an das Hilfesystem und somit an die professionell Tätigen. Grund hierfür ist unter anderem, dass sich die Planung und Umsetzung des Unterstützten Wohnens durchweg an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen orientiert, ihnen finanzielle Sicherung gewährleistet und gleichzeitig Autonomie und Selbstbestimmung über ihr eigenes Leben ermöglicht. Zudem zielt es auf die umfassende und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und auf die Ermöglichung einer individuellen Auswahl der benötigten Hilfen sowie auf Inklusion und Partizipation im Gemeinwesen.
Im Zuge der voranschreitenden Ambulantisierung – gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ – werden auch im Bereich der Eingliederungshilfe Menschen mit Behinderungen zunehmend dabei unterstützt, ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben im eigenen Wohnraum führen zu können. Der Rechtsanspruch begründet sich aus § 113 SGB IX, der Leistungen zur sozialen Teilhabe regelt. Leistungen für ein selbstbestimmtes Wohnen können z.B. in Form von Ambulant Betreutem Wohnen erbracht werden. Hierbei werden erwachsene Menschen mit Behinderungen, die für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbstständigen Lebensführung in der Lage sind, bei einer selbständigen Lebensführung unterstützt. Gemäß dem Konzept des Supported Living sollten allerdings Leistungen für Wohnraum (§ 77 SGB IX) und Assistenzleistungen (§ 78 SGB IX) getrennt sein, was in der Realität oft nicht der Fall ist. Häufig leben Menschen mit Behinderungen in einer von einem Leistungserbringer angemieteten Wohnung und werden dort auch von diesem Leistungserbringer unterstützt. Anders als in einer von einem Leistungserbringer angemieteten Wohnung sind die Menschen beim Supported Living jedoch selbst Mieter*innen bzw. Untermieter*innen einer Wohnung. Sie werden dort dann von einem Leistungserbringer in Form von Assistenzleistungen im häuslichen Umfeld stundenweise begleitet und unterstützt. Die Unterstützungsleistungen fallen dabei sehr individuell aus, z.B. bei der Haushaltsführung, die Begleitung zu Terminen, die Unterstützung im Umgang mit Geld, Begleitung zu Behörden, Unterstützung bei Vertragsangelegenheiten etc.