Unterstütztes Wohnen (Supported Living)

Supported Living meint das Recht für Menschen mit Behinderungen auf ein eigenes Zuhause und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung. Dabei erhalten die Menschen finanzielle Beihilfe sowie eine umfassende bedarfs- und wunschgerechte Unterstützung. Ferner werden sie als Bürger*innen akzeptiert, die Ressourcen sowie das Potenzial des Gemeinwesens und soziale Netzwerke gleichberechtigt nutzen können. Als wohnbezogene offene Hilfen kann Supported Living als ein Teil der „Community Care“ beschrieben werden.

Das Konzept des „Supported Living“ kommt ursprünglich aus den USA und definiert sich durch die Entscheidungsfreiheit der Nutzenden bezüglich wie, wo und mit wem sie*er leben, aber auch von wem sie*er Unterstützung erfahren möchte.

Verschiedene Elemente wie Individualisierung, die Abkehr von vorgefertigten Programmen, Zukunftsplanung, flexible Hilfen etc. spielen in diesem Konzept eine wichtige Rolle. Insgesamt kennzeichnet es sich durch fünf Kriterien:

  • Eine Trennung von Wohnung und Unterstützung, d.h. Vermietende und Anbietende der Unterstützung dürfen nicht dieselben Personen sein
  • Fokus auf eine Person zu einer Zeit, d.h. sowohl die Hilfebedarfe eines Menschen mit Behinderung als auch die Umsetzung der Hilfe findet personenzentriert statt
  • Wahlmöglichkeiten und Kontrolle durch Nutzende, d.h. Menschen mit Behinderung entscheiden frei, wo, wie und mit wem sie wohnen möchten und haben die Kontrolle über ihre eigenen Finanzen und Alltagsgestaltung
  • Keine Zurückweisung der Menschen mit Behinderung aufgrund der Schwere ihrer Behinderung
  • Fokus auf Beziehungen, d.h. Integration der bezahlten Unterstützung in bestehende Beziehungen zu Familie, Freundeskreis etc.

Von diesen fünf Kriterien bildet die strikte Trennung der Anbietenden von Wohnung und Unterstützung den zentralsten Bestandteil des „Supported Living“-Konzepts. Die Trennung bringt zwei beachtliche Vorteile mit sich: Zum einen bedeutet eine Veränderung der Unterstützungsmaßnahme nicht gleichzeitig einen Wohnungswechsel. Zum anderen ist die Aufgabenstellung für die entsprechenden Anbietenden (Wohnen bzw. Unterstützung) klarer definiert, d.h. alle Beteiligte können sich besser auf ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich konzentrieren.

Das Konzept stellt hohe Anforderungen an das Hilfesystem und somit an die professionell Tätigen sowie an das gesamte Gemeinwesen. Grund hierfür ist unter anderem, dass sich die Planung und Umsetzung des unterstützten Wohnens durchweg an den Wünschen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen orientiert, ihnen finanzielle Sicherung gewährleistet und gleichzeitig Macht und Kontrolle über ihr eigenes Leben ermöglicht. Zudem zielt es auf die Akzeptanz dieser Personengruppe als Bürger*innen innerhalb des Gemeinwesens und auf die Ermöglichung einer individuellen Auswahl der zu erhaltenen Hilfen sowie eine ganzheitliche Inklusion und Partizipation im Gemeinwesen.

Stand 2013


Literatur

  • Aselmeier, Laurenz (2003): Supported Living. Offenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung in Großbritannien. Siegen : Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen.
  • Theunissen, Georg (2009): Empowerment und Inklusion behinderter Menschen. Eine Einführung in Heilpädagogik und Soziale Arbeit. 2., aktualisierte Auflage. Freiburg im Breisgau: Lambertus Verlag.