Unterstützte Beschäftigung (Supported Employment)

Supported Employment stellt ein Konzept dar, dass im Sinne des Empowerments darauf zielt, Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Es umfasst verschiedene, im Einzelfall notwendige Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, damit diese in regulären Betrieben mit nichtbehinderten Menschen bezahlte Arbeit finden und diese dauerhaft ausüben können. Die Unterstützungsleistungen für die Inklusion in den Arbeitsmarkt werden in verschiedenen internationalen und nationalen Gesetzen wie beispielsweise in der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert.

In den Vereinigten Staaten haben Menschen mit einer schweren Behinderung oder anderen Entwicklungsbeeinträchtigungen seit 1984 einen gesetzlichen Anspruch auf Supported Employment. In Deutschland, Schweiz und Österreich bestehen Unterstützte Beschäftigungsverhältnisse hingegen seit den 90er Jahren. Als eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX wurden sie allerdings erst im Jahre 2009 gesetzlich verankert. Geschuldet ist diese gesetzliche Verankerung der UN–Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die im März 2009 in Deutschland in Kraft trat. Laut Artikel 27 dieses Abkommens besitzen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Zusätzlich wird darin das Verbot definiert, dass eine Diskriminierung im Arbeitsmarkt aufgrund einer Behinderung etc. erfolgt und das Recht von Menschen mit Behinderung auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, auf gleiches Entgelt sowie eine gleichberechtigte Ausübung von Arbeitnehmer*innenrechten beschrieben. Außerdem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten der UN-Konvention auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Arbeitssuche, den Erwerb und Beibehaltung des Arbeitsplatzes und ihre Förderung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Eine Unterstützte Beschäftigung steht Menschen mit Behinderungen zu, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Sie ist zum Beispiel für Personen geeignet, die keine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) benötigen oder für Schulabgänger*innen aus Förderschulen, für die eine Berufsvorbereitungsmaßnahme oder eine Ausbildung aufgrund ihrer Behinderung nicht in Betracht kommt. Derzeit erfolgt in verschiedenen Ländern allerdings auch eine Erweiterung der bisherigen Zielgruppe, sodass auch Jugendliche, die aus einem schwierigen sozialen Umfeld kommen oder Menschen mit Migrationshintergrund Unterstützte Beschäftigungsverhältnisse erhalten.

Die Unterstützte Beschäftigung ist nach § 38a SGB IX in zwei Schritte unterteilt: Durch eine individuelle betriebliche Qualifizierung, die direkt im Betrieb durch praktisches Lernen in Realsituationen stattfindet, sollen die Menschen auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorbereitet werden. Diese Leistung wird für maximal 3 Jahre gewährt. Nachdem die Person mit Behinderung einen Arbeitsvertrag bzw. ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen hat, kann sie Berufsbegleitung erhalten.

Die gesetzlich verankerte Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX als eine ambulante Form der beruflichen Rehabilitation ist jedoch vom Konzept der Unterstützten Beschäftigung zu unterscheiden. Das Konzept ist weiter und umfassender ausgestaltet, bspw. zielt es auf Bezahlung der geleisteten Arbeit auch in Fällen, wo kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreicht werden kann.

Die Unterstützte Beschäftigung kann von Fachkräften der Integrationsfachdienste oder anderer Rehabilitationsträger durchgeführt werden. Ihre Aufgabe ist es,

  • die Erstellung eines Kompetenzprofils (in Bezug auf berufliches Wissen/Erfahrungen, motorische, kognitive und soziale Fähigkeiten etc.)
  • die individuelle Berufsvorbereitung und -planung (Berufswunsch, begleitete Praktika etc.)
  • die individuelle Suche, Auswahl und Vermittlung eines Arbeitsplatzes
  • die Beantragung von Fördermittel
  • Arbeitserprobung und -training im Betrieb
  • die Kolleg*innen im Betrieb

zu begleiten und zu unterstützen. Zusätzlich beinhaltet die Unterstützte Beschäftigung sämtliche notwendigen Hilfen und Unterstützungen die notwendig sind, um eine Eingliederung von Menschen mit Behinderungen etc. in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreich zu gestalten.

Stand 2013


Literatur

  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V. (Hrsg.) (2012).
    Online unter www.bag-ub.de./…, Stand: 20.06.2013
  • Doose, Stefan (2007): Supported Employment.
    Online unter bidok.uibk.ac.at/…, Stand: 15.10.2013
  • Doose, Stefan (2007): Unterstützte Beschäftigung.
    Online unter www.edumoodle.at/…, Stand: 15.10.2013
  • Plaute, Wolfgang/Theunissen, Georg (2007): Arbeitsassistenz. In: Bundschuh, Konrad/Heimlich, Ulrich/Krawitz, Rudi (Hrsg.): Wörterbuch Heilpädagogik. 3. Auflage, Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt Verlagsbuchhandlung, S. 19.
  • Theunissen, Georg (2009): Empowerment und Inklusion behinderter Menschen. Eine Einführung in Heilpädagogik und Soziale Arbeit. 2., aktualisierte Auflage. Freiburg im Breisgau: Lambertus Verlag.