Menschen mit Behinderungen haben in vielen Ländern nicht das gleiche Recht wie Menschen ohne Behinderungen. Daher haben die Vereinten Nationen (UN) eine gemeinsame Erklärung erlassen – die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Abkürzung ist UN-BRK. Darin steht, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung. Darin steht auch, dass Menschen mit Behinderungen es schwerer haben, an der Gesellschaft teilzunehmen, weil es viele Barrieren und Hürden gibt. Ein Ziel der UN-BRK ist, Barrieren und Hürden in der Gesellschaft abzubauen. Das nennt man Barrierefreiheit. Barrieren können Treppen sein. Eine Barriere kann aber auch schwere Sprache sein. Oder, dass es Informationen nicht in Gebärdensprache gibt. In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 in Kraft. Seitdem versucht man stück für stück die Gesellschaft inklusiver zu machen. Ziel ist, dass alle Menschen in gleicher Weise teilhaben können.
Weltweit gibt es über 650 Millionen Menschen mit Behinderungen. In den meisten Staaten haben sie nicht die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen und werden somit strukturell benachteiligt und diskriminiert. Im Jahr 2001 haben die Vereinten Nationen (UN) daher beschlossen, ein internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.
Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK) wurde 2006 angenommen und ist 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden. Grundlage für die UN-BRK bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN sowie weitere Menschenrechtserklärungen. Diese wurden auf die besonderen Bedarfe und Spezifika von Menschen mit Behinderungen angepasst und ausformuliert. Im Grundsatz wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als ein Menschenrecht aufgefasst. Teilhabe in den unterschiedlichsten Lebensbereichen steht also nicht nur Menschen ohne Behinderungen zu, sondern stellt sich dadurch als ein allgemeingültiges Recht dar, dass für alle Menschen und somit auch für Menschen mit Behinderungen gilt. Den Leitgedanken bildet das Konzept der Inklusion. Darunter wird sowohl die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an allen relevanten Gesellschaftsbereichen als auch die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen bzw. mit unterschiedlichen Voraussetzungen in Kindergärten und Regelschulen verstanden. Dabei wird eine Vorgehensweise, die auf Homogenität setzt (etwa gleiche Leistungserwartungen für alle), als nicht zielführend angesehen. Stattdessen werden Unterschiede als Normalität betrachtet und daher sind Vorgehensweisen und Strukturen an Vielfalt auszurichten.
Weitere zentrale Leitbegriffe sind Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Partizipation. An diesen Schlüsselbegriffen zeigt sich auch ein Paradigmenwechsel in der Sichtweise auf Behinderung: Darin wird die Abkehr von einem medizinisch-defizitorientierten Modell hin zu einem bio-psycho-sozialen Modell von Behinderung gefordert: Behinderungen werden nicht mehr allein als funktionale Schädigung begriffen, die eine Beeinträchtigung in der alltäglichen Lebensführung mit sich bringen, sondern umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren (be-)hindern Menschen mit Beeinträchtigungen in ihren Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten. Damit richtet sich der Blick auf gesellschaftliche und soziale Barrieren, die im Grunde veränderbar sind, wenn der politische Wille da ist. Insofern ist die UN-BRK auch eine Aufforderung an die Politik.
Inhaltlich gliedert sich die UN-BRK neben einer Präambel in 50 Artikel. Die Artikel präzisieren Forderungen und Ziele zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Sie umfasst dabei verschiedene Themen, die sich wiederum auf unterschiedliche Lebensbereiche beziehen, wie z.B. Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Demnach steht Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Bildungssystem, zum Arbeitsmarkt, zum sozialen und kulturellen Leben sowie zur Politik zu.
Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in der Gemeinschaft leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können, müssen gesellschaftliche Ausgrenzungsprozesse und Barrieren sowie Sonderwege abgebaut werden: Dies berührt beispielsweise die Diskussion um Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), die sowohl berufliche Teilhabe ermöglichen, aber auch einen Sonderraum darstellen, der dem Inklusionsgedanken widerspricht. Parallel dazu muss auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderung in der Gemeinschaft gewährleistet sein und das Bewusstsein und die Akzeptanz in der Bevölkerung verbessert werden. Dies umfasst Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen für die Bedarfe und Belange von Menschen mit Behinderungen als auch (digital) barrierefreie und leicht zugängliche Informationen. Daneben erfordert die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft den Abbau von Alltagsbarrieren. Dies umfasst sowohl die bauliche als auch sprachliche, soziale und digitale Barrierefreiheit, Möglichkeiten zu barrierefreier Mobilität, die Schaffung inklusiver Angebote im sozialen Nahraum als auch den notwendigen Aufbau geeigneter Unterstützungsstrukturen, etwa in Form persönlicher Assistenz.
Die Veränderung von gesellschaftlichen Strukturen und Rahmenbedingungen hin zu einer inklusiven Gesellschaft umfasst gleichermaßen sozialpolitische, infrastrukturelle als auch pädagogische und sozialpsychologische Maßnahmen und Interventionen. Die Verwirklichung des Inklusionsprinzips stellt eine behinderungs-, gesamtgesellschafts- und bildungspolitische Aufgabe dar.