Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, die darauf zielen, körperlich, seelisch oder geistig behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen in die Gesellschaft (wieder) einzugliedern, insbesondere in Arbeit und Beruf.
Das Ziel medizinischer, sozialer und beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen ist es, die „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken“ (§ 1 SGB IX). Rehabilitation ist somit ein wesentliches Element des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Träger der Rehabilitationsleistungen sind die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialhilfe und die öffentliche Jugendhilfe. Ansprechpartner für die Klärung gesetzlicher Ansprüche sind die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, in welchen alle Rehabilitationsträger zusammengeschlossen sind. Rehabilitationsleistungen sind Sozialleistungen in Form von finanziellen, technisch-instrumentellen Leistungen sowie personellen Dienstleistungen. Diese werden in verschiedene Formen von Rehabilitation unterschieden:
Leistungen (vor-)schulischer Rehabilitation wie z.B. integrative Kindergärten bzw. Sonderkindergärten oder Sonderschulen haben zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit Behinderung bestmögliche Erziehungs- und Bildungsangebote zu bieten.
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation umfassen alle Hilfen, die notwendig sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder Beeinträchtigungen zu verbessern bzw. eine Verschlimmerung zu verhüten. Dazu zählen unter anderem Frühförderung, ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Sprachtherapien und andere Hilfsmittel.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umfassen u. a. die heilpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen, Hilfen zur Unterstützung der Kommunikation mit der Umwelt, Angebote der Freizeitgestaltung, Hilfen bei der Wohnungssuche und -ausstattung, Wohnheime und ambulante Wohnformen sowie Hilfen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Die berufliche Rehabilitation beinhaltet Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie z.B. Unterstützung der Erstausbildung von Schulabgänger*nnen mit Beeinträchtigung in Berufsbildungswerken oder Berufsförderungswerken, Unterstützte Beschäftigung oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM).
Stand 2013