Job Coaching

Menschen mit Behinderungen haben manchmal Schwierigkeiten, eine passende Arbeitsstelle zu finden. Dies kann daran liegen, dass sie nicht die passende Ausbildung machen können. Dann kann ein Job Coaching helfen. In einem Job Coaching übt man mit einer Trainerin oder einem Trainer, wie man eine bestimmte Arbeit macht. Oder man schaut zusammen, welche Hilfsmittel man dafür braucht. Das Job Coaching kann aber auch helfen, dass man seinen Arbeitsplatz nicht verliert. Wenn man aufgrund der Beeinträchtigung die bisherige Arbeit nicht mehr so gut machen kann, hilft das Job Coaching. Wenn man eine Behinderung hat, wird das Job Coaching von einem Rehabilitationsträger bezahlt. Dazu muss man einen Antrag stellen.

Job Coaching ist ein betriebsinternes und zeitlich begrenztes Arbeitstraining, bei dem Arbeitsvorgänge strukturiert und Arbeitstätigkeiten trainiert werden. Ziel dabei ist es, dass die jeweiligen Beschäftigten für einen bestimmten Arbeitsplatz qualifiziert werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zum Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Dies geschieht mithilfe eines professionellen Trainings durch die gezielte Förderung und die Vermittlung arbeitsrelevanter Kenntnisse und Fertigkeiten.

In den letzten Jahren wurde dieses Konzept zunehmend für die Qualifizierung von jungen Menschen mit Behinderungen angewendet, die nicht in einer WfbM arbeiten wollen. Es handelt sich dabei um eine arbeitsbegleitende Qualifizierung an einem definierten Arbeitsplatz, meist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die für diesen Prozess anfallenden Kosten werden im Regelfall durch die Rehabilitationsträger mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder die Integrationsämter, getragen.

Die Übernahme der Kosten für ein Job Coaching ist gesetzlich in § 49 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 8 Satz 1 Nummer 2a SGB IX bzw. im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (§ 55 SGB IX) sowie in § 24 der Schwerbehinderten – Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geregelt. Mit dem am 01. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde das Jobcoaching auch namentlich in den Leistungskatalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgenommen.

Das Job Coaching richtet sich an Arbeitnehmende mit individuellen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Einschränkungen, die zudem eine besondere Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung ihrer (zukünftigen) beruflichen Tätigkeit benötigen. Folgende Anlässe können ausschlaggebend für ein solches Coaching sein:

  • Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • Um- bzw. Versetzung innerhalb des Betriebes
  • Aufnahme der Arbeitstätigkeit nach längerer Krankheitszeit
  • Veränderte Arbeitsbedingungen
  • Einführung neuer Technologien

Damit ein betriebliches Arbeitstraining durchgeführt werden kann, muss dies durch die beschäftigte Person mit Behinderung bzw. dessen Arbeitgebende beim zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden. Daraufhin wird eine Übernahme der Kosten durch den zuständigen Träger überprüft und es erfolgt eine Planung der entsprechenden Maßnahme. Diese wird in den meisten Fällen durch spezifische Fachkräfte (so genannte Job Coaches) durchgeführt. Nachdem in Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeitenden und den Arbeitgebenden realistische Ziele vereinbart wurden, wird über eine Bedarfsdiagnostik sowie das Erstellen von Fähigkeits- und Anforderungsprofilen der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt. Daran schließt das gezielte Training an.

Die Dauer eines solches Vorganges ist von den Bedürfnissen der einzelnen Person abhängig, jedoch zeitlich befristet. Die Trainer*innen üben mit den Beschäftigten neue Arbeitsabläufe ein und begleiten diese regelmäßig am Arbeitsplatz. Durch diese Vorgehensweise soll es gelingen, dass der Arbeitnehmende seine Tätigkeit möglichst selbstständig ausführt.

Die Vorteile des Job Coachings für die Arbeitgebenden sind neben dem Ausbau der Leistungsfähigkeit auch das aktive Engagement für die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsplatz sowie die Verringerung von Konflikten. Die Arbeitnehmenden profitieren durch die Chance auf einen Arbeitsplatz, den Erhalt eines Arbeitsplatzes, der Förderung der eigenen beruflichen Weiterentwicklung sowie einer Verbesserung der Verständigung unter Kolleg*innen.

01.09.2024


Literatur

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (o.J.): Job Coaching.
    Online unter www.bagbbw.de/…, Stand: 18.08.2024
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. (2023): Jobcoaching am Arbeitsplatz.
    Online unter www.bih.de/…, Stand: 18.08.2024
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (Hrsg.) (2012): Job Coaching – Kernelement der Unterstützten Beschäftigung.
    Online unter www.bar-frankfurt.de/…, Stand: 18.08.2024
  • Finke, Matthias (2009): Job – Coaching: Alltagsnahe berufliche Rehabilitation. In: Hurthe, Birthe/Pohlmann, Martina (Hrsg.): Teilhaben – Ergotherapie trifft Lebenswelt. 1. Aufl. Idstein: Schulz-Kirchner, S. 75–82.
  • Rehadat (o.J.): Job Coaching.
    Online unter www.rehadat.de/…, Stand: 01.10.2024