Job Coaching

Job Coaching ist ein betriebsinternes und zeitliches Arbeitstraining bei dem Arbeitsgänge strukturiert und Arbeitstätigkeiten trainiert werden. Ziel dabei ist es, dass die*der Beschäftigte für die ihr*ihm zukünftig übertragenen Aufgaben qualifiziert wird. Dies geschieht mithilfe eines professionellen Trainings über die gezielte Förderung und die Vermittlung arbeitsrelevanter Kenntnisse und Fertigkeiten. In den letzten Jahren wurde dieses Konzept zunehmend auf die Qualifizierung von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz übertragen. Es handelt sich dabei um eine arbeitsbegleitende Qualifizierung am Arbeitsplatz. Die für diesen Prozess anfallenden Kosten werden im Regelfall durch die Integrationsämter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaften getragen.

Das Job Coaching ist gesetzlich im §1 Abs. 3 des SGB IX sowie in § 24 der Schwerbehinderten – Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geregelt und richtet sich an Arbeitnehmende mit individuellen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Einschränkungen, die zudem eine besondere Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen. Folgende Anlässe können ausschlaggebend für ein solches Coaching sein:

  • Behinderungsbedingte Leistungs- und Kommunikationsprobleme
  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • Um- bzw. Versetzung innerhalb des Betriebes
  • Aufnahme der Arbeitstätigkeit nach längerer Krankheitszeit
  • Veränderte Arbeitsbedingungen
  • Einführung neuer Technologien

Damit ein betriebliches Arbeitstraining durchgeführt werden kann, muss dies durch die beschäftigte Person mit Behinderung bzw. dessen Arbeitgebende beim Integrationsamt beantragt werden. Daraufhin wird eine Übernahme der Kosten durch das zuständige Amt überprüft und es erfolgt eine Planung der entsprechenden Maßnahme. Diese wird in den meisten Fällen durch eine*n freiberufliche*n Trainer*in durchgeführt. Nachdem in Zusammenarbeit mit der*dem betroffenen Mitarbeitenden und den Arbeitgebenden realistische Ziele vereinbart wurden, wird über eine Bedarfsdiagnostik, Fähigkeits- und Anforderungsprofile der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt. Daran schließt das gezielte Training an.

Die Dauer eines solches Vorganges ist von den Bedürfnissen der einzelnen Person abhängig, jedoch zeitlich befristet. Der*die Trainer*in übt mit den Beschäftigten neue Arbeitsabläufe ein und begleitet diese regelmäßig am Arbeitsplatz. Durch diese Vorgehensweise soll sich die problematische Situation positiv verändern und die entsprechenden Mitarbeitenden motiviert und erfolgreich arbeiten können.

Die Vorteile des Job Coachings für die Arbeitgebenden sind neben dem Ausbau der Leistungsfähigkeit auch das aktive Engagement für die Teilhabe am Arbeitsplatz sowie die Verringerung von Konflikten. Die Arbeitnehmenden profitieren durch den Erhalt des Arbeitsplatzes, der Förderung der eigenen beruflichen Weiterentwicklung sowie einer Verbesserung der Verständigung unter Kolleg*innen.

Stand 2013


Literatur

  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (Hrsg.) (2012): Job Coaching – Kernelement der Unterstützten Beschäftigung.
    Online unter www.bar-frankfurt.de/…, Stand: 18.10.2013
  • Finke, Matthias (2009): Job – Coaching: Alltagsnahe berufliche Rehabilitation. In: Hurthe, Birthe/Pohlmann, Martina (Hrsg.): Teilhaben – Ergotherapie trifft Lebenswelt. 1. Auflage. Idstein: Schulz-Kirchner Verlag, S. 75 ff.
  • Landeswohlfahrtsverband Hessen (Hrsg.) (2012): Job Coaching.
    Online unter www.lwv-hessen.de/…, Stand: 18.10.2013
  • Portal zu Arbeitsleben und Behinderung (o. Jg.): Betriebliches Arbeitstraining (Job Coaching).
    Online unter www.talentplus.de/…, Stand: 18.10.2013