Integrationsbetriebe

Integrationsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Betriebe, die im Wettbewerb mit anderen Firmen stehen und in den meisten Fällen zwischen 25 und 50 Prozent Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Diese werden dabei speziell gefördert und weitergebildet. Das Ziel dieser Betriebe ist es, das Mitarbeitende mit Behinderungen in anderen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Stelle finden. Dadurch haben Integrationsbetriebe eine Brückenfunktion zwischen Arbeitsplätzen der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit eine wirtschaftliche Chancengleichheit besteht, erhalten Integrationsbetriebe von den Integrationsämtern einen finanziellen Ausgleich (Förderpauschalen, Nachteilsausgabe etc.) für jede schwerbehinderte Person, die dort arbeitet.

Integrationsbetriebe und deren Aufgaben und finanzielle Förderung werden gesetzlich in den Paragraphen 132 bis 134 des neunten Sozialgesetzbuches definiert. Diese bieten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, die ohne eine besondere Unterstützung oder einen besonderen Rahmen nicht in der Lage wären, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu behaupten. Trotzdem stehen diese Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb und fordern von ihren Beschäftigten ein bestimmtes Maß an Leistung, dass im Durchschnitt 60 bis 70 Prozent einer normalen Leistungsfähigkeit beträgt.

Zu den Zielgruppen gehören Menschen, deren Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwierig ist. Gründe dafür können die Art und Schwere der Behinderung sein sowie zusätzliche Umstände, die eine Vermittlung hemmen (z.B. Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifizierung). Weitere Zielgruppen sind Abgänger*innen von Förderschulen oder Menschen, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben. Damit jedoch der nicht selten hohe Arbeits- und Termindruck bewältigt werden kann, sind mindestens die Hälfte der Mitarbeitenden Menschen ohne Behinderung.

Derzeit existieren in Deutschland über 650 Integrationsunternehmen welche mehr als 20 000 Menschen beschäftigen. Die gesamte Wirtschaftsleistung der Betriebe dürfte bei etwa einer halben Milliarde Euro liegen. Integrationsfirmen können dabei rechtlich selbstständige Unternehmen sein oder unselbständige Betriebe und Abteilungen von Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebenden.

Integrationsunternehmen bieten reguläre Arbeitsplätze zu gängigen Bedingungen wie beispielsweise den ortsüblichen oder tariflichen Lohn, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Dauerarbeitsverhältnisse.

Die Geschäftsfelder der Integrationsunternehmen sind sehr unterschiedlich. Dazu gehören unter Anderem die industrielle Produktion, Dienstleistungen, Einzelhandel oder Gastronomie. Bei den Rechten und Pflichten der Beschäftigten gibt es keine Unterschiede. Entsprechend sind auch die Erwartungen an die einzelnen Mitarbeitenden – besondere Schonräume sind nicht vorhanden. Jedoch werden der Betrieb und die Arbeit so organisiert, dass Einschränkungen, die sich aus einer Behinderung ergeben, berücksichtigt werden. Dies kann bedeuten, dass Arbeitsplätze eine besondere Ausstattung erhalten, dass Arbeitsprozesse für jede Person passend gegliedert werden und die Arbeit so organisiert wird, dass in guten Phasen mehr und in schlechten Phasen weniger gearbeitet wird.

Stand 2013


Literatur

  • Caritas (2013): Integrationsbetrieb.
    Online unter www.caritas.de/…, Stand: 15.10.2013
  • KVJS Baden-Württemberg (o.A.): Integrationsfirmen.
    Online unter www.kvjs.de/…, Stand: 15.10.2013
  • Psychatrienetz (2011): Integrationsbetrieb.
    Online unter www.psychiatrie.de/…, Stand: 15.10.2013
  • REHADAT Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (2013): Integrationsfirmen in Deutschland.
    Online unter www.rehadat.info/…, Stand: 15.10.2013