Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)

Menschen mit Behinderungen brauchen oft Unterstützung im Leben. Dafür gibt es unterschiedliche Leistungen. Oftmals weiß man aber nicht, wo man die Leistungen beantragen kann. Manchmal ist es auch schwer, die richtigen Leistungen zu finden. Dafür gibt es die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®). Sie berät Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Das heißt, die EUTB® bietet selbst keine Leistungen an. Sie hat dadurch kein Interesse, für sich selbst Werbung zu machen. Deshalb kann sie unabhängig beraten. Ziel der Beratung ist, dass sich Menschen ein eigenes Bild machen und dass sie eigenständig entscheiden können, welche Leistungen zu ihnen passen. Durch die Beratung soll es auch möglich sein, dass man die Leistung bekommt, die man braucht. Und dass man die Leistung von der Person bekommt, die man möchte.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB®) ist ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihrer Angehörigen. Ziel der Beratung ist es, Menschen mit Behinderungen bzw. drohender Behinderung bei den unterschiedlichen Zuständigkeiten und Leistungsarten zu beraten und eine Orientierung zu bieten sowie bei der Geltendmachung ihrer Leistungsansprüche und in Frage kommende Teilhabeleistungen zu beraten. Die EUTB® existiert seit 2018. Ziel der EUTB® ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen.

Im Gegensatz zu anderen Beratungsstellen weist die EUTB® zwei Besonderheiten auf: Zum einen ist sie unabhängig, das heißt, die Berater*innen sind keiner Organisation oder Institution verpflichtet, sondern ausschließlich der Person, die Beratung sucht. Zum anderen verfolgt die EUTB® einen Peer-Ansatz, das heißt, dass die Beratungspersonen in der Regel auch mit einer Behinderung leben. Die EUTB® verfolgt das Prinzip „Eine für Alle“: Eine Beratungsperson fungiert dabei als Ansprechpartner*in für alle Fragen in Bezug auf Beeinträchtigung und Teilhabe, unabhängig der Teilhabeleistung und unabhängig der Beeinträchtigungsform. Deutschlandweit wurden bislang ca. 500 EUTB®-Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet.

Hintergrund der EUTB® ist die Reform des SGB IX im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), welches die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt. Das BTHG wird seit 2017 in vier Reformstufen eingeführt. Damit einhergehend wurde die gesetzliche Grundlage für die EUTB® als neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen geschaffen. Sie wird nach § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und aus Bundesmitteln finanziert. Die Beratung erfolgt kostenlos und soll im Rahmen der Barrierefreiheit jeder Person zugänglich sein. Ziel ist es, Leistungsberechtigten eine Orientierung und Beratung zu den verschiedenen Leistungsangeboten zu ermöglichen, damit sie selbstbestimmt darüber entscheiden können, welche Leistungen für sie infrage kommen. Diese Art der Beratung folgt dem personenzentrierten Ansatz. Die Beratung soll zudem ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihren Unterstützungsbedarf selbstständig formulieren und ihre Interessen selbst vertreten zu können (z.B. im Rahmen des Gesamtplanverfahrens nach § 117 SGB IX oder im Zuge der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX).

Die EUTB® soll ergänzend zu den bestehenden Angeboten (durch Leistungsträger und Leistungserbringer) über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen informieren und beraten. Das wesentliche dahinterstehende Prinzip besteht im Peer-Counseling-Ansatz – die Beratungsleistung erfolgt in der Regel von Menschen mit Behinderungen. Die EUTB® ersetzt keine bisherigen Beratungsinstanzen und sie soll auch nicht deren Aufgaben übernehmen. Die Rehabilitatonsträger bleiben weiterhin zur umfassenden Beratung der Leistungsberechtigten verpflichtet (§ 12 Absatz 1 Satz 3 SGB IX). Die Beratung der EUTB® soll unabhängig anderer Interessen außer denen der Ratsuchenden erfolgen.

Die EUTB® liefert Beratungsleistungen zu allen Fragen rund um die Themen Teilhabe und Rehabilitation, mit dem Ziel, dass die ratsuchende Person dazu in die Lage versetzt wird, auf Grundlage unabhängiger Beratung sich selbstbestimmt für passgenaue Leistungen entscheiden zu können. Mögliche Fragen können von der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises über unterschiedliche Leistungsformen (Persönliches Budget, Budget für Arbeit etc.) in unterschiedlichen Teilhabebereichen (z.B. Leistungen zur beruflichen Teilhabe, Teilhabe an Bildung etc.) bis hin zu Fragen reichen, die den persönlichen Alltag der Ratsuchenden betreffen. Die EUTB® führt keine Rechtsberatung durch und leistet auch keine Begleitung zu Verfahren.


Literatur

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022a): Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung. Flyer in Leichter Sprache.
    Online unter www.bmas.de/…, Stand: 02.10.2024
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022b): EUTB®. Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®). „EUTB® – unabhängig beraten, selbstbestimmt teilhaben.“
    Online unter www.bmas.de/…, Stand: 02.10.2024
  • EUTB® (o.J.): Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
    Online unter www.teilhabeberatung.de/…, Stand: 02.10.2024
  • Rehadat (o.J.): Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®).
    Online unter www.rehadat.de/…, Stand: 02.10.2024