Teil C: Inklusive Praktiken umsetzen – Handlungsempfehlung Inklusionsbeginnende

Was ist zu tun?

Sie sollten zunächst Ihre bestehenden Angebote daraufhin analysieren und reflektieren, inwiefern die jeweiligen Inhalte, Schwierigkeitsgrade sowie die Gestaltung des Angebots eine gleichberechtigte Teilhabe und Mitwirkung von verschiedenen Nutzer*innen bzw. Besucher*innen, und damit natürlich auch von Personengruppen mit Unterstützungsbedarfen, ermöglichen. Diese gilt es dann bei Bedarf entsprechend zu modifizieren. Neben Aktivitäten zur Sensibilisierung für die Belange verschiedener Personengruppen sollten Sie inklusive Angebote anbieten, die als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, zum Kennenlernen und Beziehungsaufbau dienen. Dabei müssen Sie vor allem die Art, Ziele und Inhalte Ihrer Angebote reflektieren und ggf. Veränderungen vornehmen. Auch ist es häufig notwendig, dass Sie in Ihrer Einrichtung Unterstützungsstrukturen aufbauen, so dass die individuelle Unterstützung von Besucher*innen mit Behinderungen zu jeder Zeit gewährleistet und damit deren Teilnahme an inklusiven Angeboten möglich ist. Allgemein kann hierbei auch der Einbezug ehrenamtlicher Kräfte, die Elternarbeit sowie die Zusammenarbeit mit örtlichen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, Initiativen und Vereinen behinderter Menschen nützlich sein, nicht nur was die Planung und Durchführung der Angebote anbelangt, sondern auch im Hinblick auf Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Schulungen. Last but not least gilt es, die Qualität Ihrer Angebote und Aktivitäten durch Reflexion und Evaluation zu überprüfen.

…und was bedeutet das nun konkret für die Praxis?

Die Umsetzung von Inklusion kann als ein zirkulärer Prozess verstanden werden. Dieser teilt sich in fünf Phasen auf. Sie befinden sich derzeit wohl am ehesten in der Phase I, Phase II oder Phase III. Innerhalb dieser Phasen geht es im Schwerpunkt u.a. um die Planung und Umsetzung inklusiver Praktiken (Index für Inklusion). Im Folgenden wollen wir Ihnen in sieben Bereichen aufzeigen, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um eine inklusive Praxis in Ihrer Einrichtung zu fördern:

  1. Team: Zu Beginn Ihres Inklusionsvorhabens sollten Sie zunächst eine Steuerungsgruppe (Initiativteam/Inklusionsteam) innerhalb Ihrer Einrichtung gründen. Neben Mitarbeiter*nnen, Leitung und Trägervertreter*nnen sollten auch Vertreter*nnen von Nutzer*innen bzw. Besucher*nnen sowie Externe aus der Gemeinde (Eltern, Fachberatung, Gemeindevertreter*nnen) ins Team einbezogen werden. In dieser Steuerungsgruppe sollte zunächst die aktuelle Situation Ihrer Einrichtung im Hinblick auf Ihre Einrichtungskultur (Dimension A) und Ihre Einrichtungsstrukturen (Dimension B) analysiert werden, um beide Dimensionen zu verbessern. Darauf aufbauend sollten Sie sich Gedanken über die Gestaltung inklusiver Angebote und Aktivitäten machen.
    Wichtig bei der Planung und Umsetzung inklusiver Angebote und Aktivitäten sind dabei immer drei Fragen:
    1) Inwiefern müssen aufgabenbezogene Barrieren abgebaut werden (z.B. Teilnahmevoraussetzungen, Schwierigkeitsgrad),
    2) Werden bestimmte Personengruppen durch Inhalt oder Art des Angebots ausgegrenzt?
    3) Welche Form der Unterstützung ist ggf. notwendig?
    Hierzu können Sie auch Kontakt zu Einrichtungen bzw. Diensten der Behindertenhilfe aufnehmen, um so einerseits den Unterstützungsbedarf klären zu können und andererseits konkrete Unterstützungsmöglichkeiten zu entwickeln. Aufgrund des spezifischen Wissens von Professionellen aus der Behindertenhilfe bietet sich ein Wissensaustausch auf Basis von Kooperationen an. Diese Expert*nnen können ihnen erklären, welche Formen der Behinderung welche Art von Unterstützung benötigen. Außerdem verfügen Professionelle aus der Behindertenhilfe über einen Fundus an Methoden, wie eine personenzentrierte Unterstützungsplanung aussehen kann (z.B. Unterstützerkreise). Zunächst wäre es also wichtig, solche Kontakte aufzubauen und zu intensivieren. Auf Basis dieser Kooperationen können Sie dann – in einem zweiten Schritt – einen konkreten Unterstützungsplan entwickeln, ggf. auch unter Einbezug ehrenamtlicher Kräfte.
    Darüber hinaus sollten Sie in Ihrer Einrichtung eine verantwortliche Ansprechperson für inklusive Angebote etablieren. Die verantwortliche Person erleichtert den Zugang zu Ihren inklusiven Angeboten, indem sie diese koordiniert und als Ansprechperson, insbesondere für Eltern oder Einrichtungen für behinderte Menschen fungiert. Sie übernimmt eine Art Vermittlerrolle zwischen der Einrichtung, den dort tätigen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, den Eltern und jeweiligen Assistenzkräften.

    Zur besseren Veranschaulichung der verschiedenen Angebotsinhalte kann zwischen Aktivitäten zur Sensibilisierung und inklusiven Aktivitäten unterschieden werden. Beide Formen – sowohl Sensibilisierungsaktivitäten als auch konkrete inklusive Angebote – sollten Sie in Ihrer Einrichtung parallel durchführen! Denn inklusive Angebote sind darauf angewiesen, dass die nichtbehinderten Teilnehmer*innen (im Vorfeld) für die Belange behinderter Menschen sensibilisiert werden. Hinzu kommt, dass die Sensibilisierung ein wichtiger Bestandteil bzw. ein wesentliches Ziel vieler inklusiver Angebote darstellt.

  2. Sensibilisierungsaktivitäten richten sich in der Regel an nichtbehinderte Menschen (aber nicht nur!) und sollen dazu beitragen, die Besucherschaft und/oder die Öffentlichkeit für die Belange behinderter Menschen zu sensibilisieren. Hierbei müssen Menschen mit Behinderung nicht zwangsläufig mit dabei, d.h. räumlich anwesend sein. Bereits in den ersten beiden Phasen des Index-Prozesses, in denen es darum geht, die Einrichtung auf das Thema Inklusion vorzubereiten, sollten Sie fortwährend Sensibilisierungsaktivitäten durchführen (z.B. in Form von Inklusionsforen oder Fortbildungsangeboten für ehrenamtliche Kräfte). Bei den Sensibilisierungsaktivitäten geht es dann auch darum, den Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen das benötigte Wissen über die verschiedenen Formen von Behinderung und den jeweiligen Unterstützungsbedarf zu vermitteln. Wie oben bereits beschrieben, bieten sich hierzu Kooperationen mit Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe an. In Bezug auf ihre Besucherschaft sollten Sie beispielsweise bei Gruppen, die keine oder wenige Kontakte und Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung haben, das Thema Behinderung in der Gruppenaktivität didaktisch aufnehmen und im gemeinsamen Handeln bearbeiten. Dies können Sie durch Simulationsaktionen oder Rollenspiele (z.B. Rollstuhlparcours, Aktionen im Dunkeln wie Dunkelrestaurants oder ‚Blind-Date-Dinner‘, Blindentischtennis, Sinnesparcours oder der Methode ‚Rollmops‘ etc.) umsetzen. Auch sollten Informationen und Wissen über Behinderungen konkret weitergegeben werden, wobei diese auch von Menschen mit Behinderung selbst vermittelt werden können. Durch diese Aktionen sollen Ihre Besucher*innen ohne Behinderung Einblicke in die Lebensumstände eines behinderten Menschen erlangen und gleichzeitig Menschen mit Behinderung Mut gemacht werden.
  3. Inklusive Aktivitäten sind hingegen Angebote, die als Kommunikations- und Interaktionsräume zwischen Besucher*innen mit und ohne Behinderung dienen, das gegenseitige Helfen fördern und den Aufbau von Freundschaften ermöglichen. Deshalb müssen Sie Aktivitäten initiieren und gestalten, die auf Kennenlernen und Beziehungsaufbau von nichtbehinderten und behinderten Besucher*innen abzielen. Solche Aktivitäten erfordern oftmals Anleitung und Moderation von einer*m anwesenden*m Betreuer*in und die Schaffung einer positiven Atmosphäre. Wichtige Rahmenbedingungen für den Erfolg eines inklusiven Angebots sind dabei vor allem die Art und das Ziel des jeweiligen Angebots. So ist der Erfolg inklusiver Aktivitäten dann besonders hoch, wenn dabei die Zusammenarbeit der ganzen Gruppe gefragt ist (z.B. gemeinsames Kochen, gemeinsames Arbeiten an einem Projekt usw.). Hierfür eignen sich besonders Aktivitäten, bei denen alle Beteiligten neue Erfahrungen machen können und keine Gruppe einen Wissens- oder Erfahrungsvorsprung mitbringt, wie z.B. musische, künstlerische und erlebnispädagogische Aktivitäten sowie offene Angebote. Folgende konkrete Praxisaktivitäten können Ihnen als Beispiele dienen: Ausflüge und Ausfahrten, Konzerte, „Café Inklusiv“, Ferienfreizeiten, Kinderspielstadt, Theatergruppen, Zirkusprojekte oder Sportangebote wie Rollstuhlfechten, Rollstuhlbasketball oder Rollstuhltischtennis, Entwicklung von Comicgeschichten. Auf zu sehr leistungsorientierte Angebote und wettbewerbsorientierte Spiele sollten Sie hingegen unbedingt verzichten bzw. diese modifizieren! Das heißt, Sie sollten Gruppeneinteilungen nach physischen oder psychischen Leistungen oder Beeinträchtigungen und damit Wettbewerbssituationen vermeiden. Vielmehr sollten Sie Spiel- und Teilnahmeregeln so gestalten bzw. abändern, dass alle Besucher*innen positive Erfahrungen machen können. Auch ist es wichtig, in den Angeboten die Gemeinsamkeiten von nichtbehinderten und behinderten Besucher*innen zu entdecken und zu thematisieren. Zum Beispiel, dass zwei Jugendliche mit und ohne Behinderung die gleiche Musik hören oder das gleiche Computerspiel mögen. Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass Sie in Ihren Angeboten Vielfalt und Heterogenität als Stärke nutzen. Zwar sollten nichtbehinderte Besucher*innen ein Gefühl dafür bekommen, welchen Barrieren Menschen mit Behinderung ausgesetzt sind (etwa durch das Fahren eines Rollstuhls), jedoch ist es genauso bedeutsam, die Stärken behinderter Besucher*innen aufzuzeigen. Gemeinsam sollten auch Aktivitäten und Tätigkeiten gewählt werden, die Ihre Besucher*innen mit Behinderung besonders gut können (etwa sich aufgrund von Blindheit in einer Dunkelaktion orientieren zu können). Wichtig ist aber stets, dass Sie Ihre Besucherschaft mit Behinderung in solche Aktionen einbeziehen. So spielt vor allem die Partizipation aller, also auch die Beteiligung von Menschen mit Behinderung, eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung inklusiver Angebote. Diese sollten entlang den Bedürfnissen und Interessen aller Beteiligten ausgestaltet werden. Sollte es zu Konflikten innerhalb der Gruppe kommen, kann es wichtig sein, das Thema Behinderung zu thematisieren, etwa in Form von Rollenspielen oder als Gesprächskreise. Wichtig ist dabei stets, dass die Besucher*innen mit Behinderung für sich selbst sprechen. Damit die Angebote nachhaltig wirken können, sollten die inklusiven Aktivitäten regelmäßig über einen längeren Zeitraum stattfinden sowie in kleinen Gruppen durchgeführt werden.
    Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung von inklusiven Angeboten ist, dass Sie sich als Mitarbeiter*innen in der Planung von Angeboten und Aktivitäten über die Sicherstellung der Unterstützung Gedanken machen. Die jeweils benötigte spezifische Unterstützung muss stets gewährleistet sein (häufig auch das entsprechende Wissen über Behinderungen). Daher müssen Sie sich bei der Planung Ihrer Angebote im Vorfeld über den jeweiligen Unterstützungsbedarf der teilnehmenden Besucher*innen mit Behinderung erkundigen (bspw. durch einen vorgefertigten Fragebogen). Hier ist der Austausch mit den Eltern und/oder Einrichtungen/Diensten der Behindertenhilfe hilfreich. Dieser dient auch zur Klärung von Ängsten und Bedenken (im Hinblick auf Versorgung und Betreuung behinderter Teilnehmer*innen).
  4. Assistenz/Unterstützung: Zur Planung und Durchführung Ihrer inklusiven Angebote und Sensibilisierungsaktivitäten sollten Sie ehrenamtliche Kräfte zur Unterstützung gewinnen. Diese sollten nicht nur im Inklusionsteam, sondern auch, wie eben erwähnt, bei der konkreten Planung und Durchführung mitarbeiten. Wir raten Ihnen daher eigene Unterstützungsstrukturen (z.B. mit Ehrenamtlichen) aufzubauen, etwa sogenannte Unterstützerkreise, die Schulung von „Freizeitassistent*innen“ oder der Aufbau von Assistenzpools. Diese sind beispielsweise auch im Hinblick auf die Etablierung eines offenen inklusiven Angebots (z.B. Regelbetrieb in einem Jugendhaus) empfehlenswert, denn für dessen Umsetzung sind neben hauptamtlichen Fachkräften aus der Einrichtung ehrenamtlich Engagierte hilfreich. Unterstützerkreise und Assistent*innen können dann auch in Kombination mit einer persönlichen bzw. personenzentrierten Zukunftsplanung genutzt werden. Zuletzt bleibt anzumerken, dass ehrenamtlich Engagierte regelmäßig durch einen*e hauptamtliche*n Mitarbeiter*in begleitet, betreut und angeleitet werden sollte.
  5. Netzwerkbildung/Vernetzung/Öffentlichkeitsarbeit/Kommunalpolitik:Besonders hilfreich sind Kooperationen mit ortsansässigen Einrichtungen oder Interessensvertretungen behinderter Menschen. So sollte die Planung und Durchführung inklusiver Angebote von Personen begleitet werden, die Kenntnisse in der Betreuung von Menschen mit Behinderung haben, wie z.B. Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. Wohn- und Werkstätten, Offene Hilfen, Förderschulen, diverse Selbsthilfegruppen und Vereine für Menschen mit und ohne Behinderung etc.). Diese können für den Wissenstransfer und Informationsaustausch nützlich sein, da sie über das notwendige Wissen im Hinblick auf Unterstützung und Förderbedarf verfügen. Wichtig ist jedoch, dass im Vorfeld stets abgeklärt wird, dass sich alle Kooperationspartner auf die Idee der Inklusion und die Vision einer inklusiven Kinder- und Jugendarbeit verpflichten. Die Kooperation kann in Form von gemeinsamen Arbeitskreisen, angeleiteten Workshops, Zukunftskonferenzen oder in Form von Leitlinien und Manuals umgesetzt werden. Für Sensibilisierungsaktionen können auch entsprechende Materialien ausgetauscht werden (z.B. bei einem Blindenverein vor Ort spezielle Brillen mieten, um so Ihre Besucher*innen ohne Behinderung für das Erleben von Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung zu sensibilisieren). Weiter sind diese Kooperationen auch als konkrete Unterstützung vor Ort äußerst nützlich (etwa in Form von gemeinsamen Kooperationsprojekten). Zuletzt empfehlen wir Ihnen diese Kooperationen vor allem auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Elternarbeit. Während die Vernetzung mit Einrichtungen der Behindertenhilfe Eltern mit behinderten Kindern Sicherheit bietet, geht es in der Kommunikation mit Eltern von nichtbehinderten Kindern vor allem auch um die Aufklärung und Sensibilisierung für die Chancen inklusiver Angebote (Verbesserung der Sozialkompetenz, Toleranz usw.). Außerdem müssen Sie diesen Eltern verdeutlichen, dass Ihre nichtbehinderten Kinder keinesfalls Nachteile durch die Teilnahme von Kindern mit Behinderung haben.
  6. Schulung/Fort- und Weiterbildung: Nicht nur für ehrenamtlich Engagierte, sondern auch für Ihre Mitarbeiter*innen sollten Sie Schulungen und Weiter-/Fortbildungen (z.B. Fachtag für Jugendleiter*innen) anbieten. Diese dienen dazu, die Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche auf das Erkennen und Einschätzen von Unterstützungsbedarfen der Besucher*innen sowie auf die Anforderungen, die die Planung, Organisation und Durchführung inklusiver Angebote mit sich bringen, vorzubereiten. Neben der Vermittlung von Wissen über Behinderungen und der Schulung in Bezug auf passende Angebotsinhalte und im Hinblick auf pflegerische und sonderpädagogische Anforderungen dienen die Schulungen ebenfalls als Sensibilisierungsmaßnahmen für die Belange von Besucher*innen mit Behinderung. Auch sollten alle Beteiligte hinsichtlich eines angemessenen Umgangs mit Gruppenprozessen geschult werden. Die Schulungen können dabei ebenfalls in Kooperation mit Einrichtungen/Diensten der Behindertenhilfe durchgeführt werden.
  7. Reflexion/Evaluation: Sowohl während als auch am Ende eines inklusiven Angebots sollten Sie im Hinblick auf die Inklusionspotenziale die darin stattfindenden Gruppenprozesse sowie die Sicherstellung der benötigten Unterstützung im Team mit Professionellen und Ehrenamtlichen reflektieren und evaluieren (z.B. in regelmäßigen Teamsitzungen oder Dienstbesprechungen). Hier ist insbesondere darauf zu achten, Befindlichkeiten, Berührungsängste und Unsicherheiten im Umgang mit Ihrer Besucherschaft zu thematisieren: Wird die Besucherschaft und das Gemeinwesen tatsächlich durch jenes Angebot sensibilisiert? Können mit den jeweiligen Angeboten tatsächlich Berührungsängste und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung abgebaut werden? War die benötigte Unterstützung zu jeder Zeit sichergestellt?  Es bietet sich an, Fachkräfte der Behindertenhilfe oder die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung in solche Gespräche mit einzubinden. Methodisch eigenen sich u.a. Beobachtungen (z.B. zur Interaktionshäufigkeit zwischen behinderten und nicht-behinderten Teilnehmer*innen) sowie Befragungen (z.B. Gruppenbefragungen oder kürzere qualitative Interviews). Was eine Gesamtevaluation betrifft (etwa auf Einrichtungs- oder Trägerebene) sollten hierzu auf jeden Fall die Leitindikatoren des Index als auch die Prozessindikatoren verwendet werden.