Teil·habe

Teil·habe bedeutet:
Menschen sind Teil von der Gesellschaft.
Sie haben die gleichen Möglichkeiten.
Niemand wird ausgeschlossen.

Teil von der Gesellschaft sein heißt zum Beispiel:

  • Du kannst dir etwas zum Essen und Kleidung kaufen.
  • Du hast Geld für eine Wohnung.
  • Du kannst eine Schule besuchen.
  • Du kannst einen Beruf lernen.
  • Du kannst wichtige Gebäude und Ämter erreichen.

Zum Beispiel das Rat·haus

Zur Teil·habe gehört noch mehr.
Teil·habe heißt auch:
Die Menschen dürfen mit·bestimmen,
was in der Gesellschaft passiert.
Zum Beispiel: Politiker wählen.

Teil·habe für alle ist nicht selbst·verständlich.
Viele Menschen haben Nach·teile.
Manchmal werden sie von der Gesellschaft ausgeschlossen.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit wenig Geld
  • Menschen mit wenig Bildung
  • Menschen mit Behinderungen
  • Kinder und Jugendliche

Das muss sich ändern.
Deshalb gibt es Gesetze dafür.
Zum Beispiel das Bundes·teil·habe·gesetz.
Darin steht:
Teil·habe soll für alle Menschen möglich sein.