Tagesförderstätten bieten Menschen mit mehrfachen oder schweren Behinderungen individuelle, tagesstrukturierende Förderangebote, die an ihren Interessen und Fähigkeiten anknüpfen und dazu beitragen ihre persönlichen, sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln sowie ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen.
Dies ist ein Angebot für Menschen mit sog. schwersten oder mehrfachen Behinderungen, die (noch) nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten können, da sie laut § 136 Abs.3 SGB IX nicht „die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt erfüllen“ indem sie „wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden“ (§ 136 Abs.2 SGB IX). Gemeint sind hierbei u.a. Menschen, die einen hohen Unterstützungsbedarf (bspw. in der Pflege) haben, für die der Personalschlüssel in der WfbM nicht ausreicht. Tagesförderstätten sind entweder an eine Werkstatt angegliedert oder eigenständig. Neben der Versorgung, Betreuung und Alltagsbegleitung der Menschen mit Behinderung stehen die Heranführung an Arbeit und die Teilhabe an Arbeitsprozessen, Bildungsangebote sowie die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im Mittelpunkt. Sie erhalten dort kein Arbeitsentgelt.
Stand 2013