Gemeindeintegriertes Wohnen

Diese Art der Wohnform wird auch häufig mit den Begriffen „Community Care“ oder „Gemeinweseneinbindung“ gleichgesetzt. Dabei wird auf eine höchstmögliche Teilhabe und Teilhabequalität von Menschen mit Behinderung abgezielt. Das Konzept des gemeindeintegrierten Wohnens entstand aus der Erkenntnis, dass es eben nicht genügt, nur in die Schaffung neuer Wohnformen zu investieren, sondern dass zugleich auch soziale Netzwerke und Kontakte im Gemeinwesen aufgebaut werden müssen. Daher kann diese Möglichkeit des Wohnens als ein sozialraum-orientiertes Steuerungsmodell für Verwaltungen auf lokaler Ebene verstanden werden, welches einen Rahmen darstellt, in dem soziale Dienstleistungen flexibel auf die Bedürfnisse von Individuen angepasst und angeboten werden. Solche Dienstleistungen sollen jedoch keineswegs nur durch spezielle professionelle Dienstleistenden (Träger*innen der Behindertenhilfe etc.) erfolgen, sondern vor allem auch durch Nutzung allgemeiner Sozial- oder Bildungssysteme.

Ein wichtiger Schlüssel zur Inklusion von Menschen mit Behinderung ist laut Artikel 19 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen deren uneingeschränkte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft.

Zu den Grundprinzipien dieser Wohnform gehören:

  • Selbständigkeit und Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten
  • Alltagsvertrautheit und individuelle Lebensgestaltung
  • Versorgungssicherheit und Wohlbefinden ermöglichen

Damit eine solche Teilhabe innerhalb der Gesellschaft erfolgreich stattfinden kann, spielen die Wohnstandorte und damit verbundene Wohnangebote für Menschen mit Behinderung eine große Rolle. So ist schon bei der Auswahl der einzelnen Standorte für Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie bei der Gestaltung von Wohnhäusern darauf zu achten, dass eine nachbarschaftliche Einbindung der Bewohner*innen möglich ist, um soziale Kontakte schaffen und pflegen zu können.

Des Weiteren spiele die Architektur und die soziale Struktur eines Stadtteils etc. eine große Rolle um Geborgenheit, Identifikation, Begegnungen und Kommunikation zu fördern bzw. zu ermöglichen. Daher sollte ein solcher Sozialraum folgende infrastrukturelle Elemente aufweisen:

  • Läden für den alltäglichen Einkaufsbedarf in Fußnähe
  • Medizinische und therapeutische Angebote in naher Umgebung
  • Niederschwellige Kulturzentren, Treffpunte und Beratungsstellen
  • Gut ausgebautes Netz öffentlicher Verkehrsmittel

Neben den architektionischen Voraussetzungen spielt auch die Barrierefreiheit eine wichtige Rolle, damit die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden kann. So sind laut Artikel 9 der Behindertenrechtskonvention alle Vertragsstaaten dazu aufgefordert, einen gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten zu ermöglichen, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist die Größe einer gemeinwesenintegrierten Wohneinrichtung. Je nach Betreuungskonzept wird eine Anzahl von  6 – 12 Personen empfohlen, da somit eine überschaubare und familienähnliche Wohnsituation gewährleistet werden kann. Erfahrungen zeigen jedoch, dass in Einrichtungen mit Rund-um-die-Uhr-Versorgung eine Bewohneranzahl von 8 Personen sinnvoll erscheint. Bei Wohngruppen mit stundenweiser Betreuung ist auch eine kleinere Gruppengröße bis hin zu Einzelappartements sinnvoll.

Die Wohnfläche sollte dabei 45 – 50 m² bei Gruppenwohnungen bzw. Hausgemeinschaften betragen während bei betreuten Wohngruppen, die keine vollständigen Wohnungen für Wohngemeinschaftsmitglieder anbieten, 25 – 30 m² empfohlen werden.


Literatur

  • Aselmeier, Laurenz (2003): Supported Living. Offenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung in Großbritannien. 1. Auflage. Siegen: Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen, S. 21 ff.
  • Bücker, Kristina (2013): „taut die eisigen mauern auf“ Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen in der Gemeinde auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Hamburg: Diplomica Verlag GmbH, S. 40 ff.
  • Caritas (2004): Gemeindeintegriertes und dezentrales Wohnen von Menschen mit Behinderungen.
    Online unter www.caritas.de/…, Stand: 22.10.2013
  • Merkl, Martin (2012): Selbstbestimmtes Wohnen mit Behinderung. München: GRIN Verlag GmbH, S. 43 ff.
  • Schablon, Kai Uwe (2009): Community Care: Professionell unterstützte Gemeinsweseneinbindung erwachsener geistig behinderter Menschen. Analyse, Definition und theoretische Verortung struktureller und handlungsbezogener Determinanten. 1. Auflage. Marburg: Lebenshilfe Verlag, S. 28 ff.
  • Theunissen, Georg (2009): Empowerment und Inklusion behinderter Menschen. Eine Einführung in Heilpädagogik und Soziale Arbeit. 2., aktualisierte Auflage. Freiburg im Breisgau : Lambertus Verlag, S. 385 ff.